Es handelt sich um direkt der britischen Krone unterstellte Kronbesitztümer wie die Isle of Man, mit der die Schweiz Ende August ein erstes Steuerinformationsabkommen unterzeichnet hatte. Das Abkommen mit Guernsey wurde am 11. September, jenes mit Jersey am 16. September in London unterzeichnet, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) mitteilte.

Der Bundesrat hatte letztes Jahr beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen, sondern auch in Steuerinformationsabkommen zu vereinbaren.

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Doppelbesteuerungsabkommen dienen prioritär der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Steuerinformationsabkommen regeln dagegen ausschliesslich den Informationsaustausch auf Anfrage. Mit solchen Abkommen kann die Schweiz somit Amtshilfe nach internationalen Standards auch mit Staaten und Territorien vereinbaren, mit welchen sie kein Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen will.

Auch Schweizer Steuerpflichtige im Visier

Mit dem Beschluss, solche Steuerinformationsabkommen abzuschliessen, kam der Bundesrat einer Aufforderung des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen nach. Für die Schweiz sind sie aber auch darum interessant, weil damit Auskünfte eingeholt werden können, die für die Besteuerung von Schweizer Steuerpflichtigen von Belang sein könnten.

Parlament muss zustimmen

Bevor die neuen Abkommen in Kraft treten können, müssen sie noch vom Parlament genehmigt werden. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen hätten sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäussert, schreibt das SIF.

Die Verhandlungen über weitere Steuerinformationsabkommen seien im Gang. Mit welchen Jurisdiktionen Verhandlungen geführt werden, war beim SIF auf Anfrage nicht zu erfahren. Parallel dazu ist die Schweiz daran, rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen anzupassen.

(sda/tke/vst)