Die nächste politische Herausforderung ist laut dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Die Linke und die Gewerkschaften haben im Juni 2021 das Referendum gegen die Vorlage des Parlaments ergriffen. Ende August waren laut Travailsuisse rund 40'000 Unterschriften beisammen. Die Grenze von 50'000 dürfte überschritten werden. Zustande kommen ist das Referendum offiziell aber noch nicht. Die Referendumsfrist läuft am 7. Oktober ab.
Mit der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zahlen Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften eine Abgabe auf das Eigenkapital bei einer Firmengründung oder Erhöhung des Eigenkapitals.
Kleinfirmen sind allerdings ausgenommen, denn es gibt eine Freigrenze von einer Million Franken Kapital. Im Durchschnitt von 2018 bis 2020 nahm der Bund total rund 200 Mio. Franken pro Jahr aus der Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital ein.
Bezahlt haben sie 5100 Unternehmen in den letzten drei Jahren. Pro Jahr betraf die Bestimmung jeweils rund 2000 Firmen. Dies geht aus einer Antwort des Bundesrates im Parlament auf eine Interpellation von Nationalrätin Jacqueline Badran vom Mai dieses Jahres hervor.
Ob alle Firmen betroffen sind, ist umstritten
Economiesuisse sagt, dass «sämtliche Firmen, gross und klein, proportional zu ihrer Grösse von dieser Abgabe betroffen» seien. Scheitert diese Reform, schädige dies insbesondere krisenbetroffene Unternehmen. Nach Verlusten in der Krise seien zahlreiche Firmen gerade jetzt darauf angewiesen, dass Private neue eigene Mittel einschössen.
Die Linke kontert, die Abschaffung sei vor allem eine Steuererleichterung für Grossbetriebe. «Die jährlich 250 Millionen Franken bei der Emissionsabgabe sind nur der Anfang der geplanten Steuerprivilegien für Grosskonzerne», sagte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth anlässlich der Lancierung des Referendums. Die Nutzniesser wären in erster Linie bei den multinationalen Unternehmen, den Banken, Versicherungen und Holdinggesellschaften zu suchen, nicht aber bei den KMU, präzisiert Wermuth. Als Massnahme zur Förderung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU sei die vorgeschlagene Teilaufhebung der Emissionsabgabe nicht geeignet. KMU würden schon heute von der von 250'000 auf eine Million Franken heraufgesetzten Freigrenze profitieren.
Das Fallbeispiel eines Startups
Der Schluss, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe nur ein paar Grosskonzernen etwas bringe, sei falsch, kontert hingegen die «NZZ» in einer Analyse Ende August. So entfiel 2020 gut die Hälfte der abgabenpflichtigen Firmen auf die kleinste Grössenkategorie mit Emissionsabgaben bis zu 10'000 Franken. Es ging dabei um abgabenpflichtige Kapitaleinschüsse unter 1 Mio. Franken. Dies könne trotz dem erwähnten Freibetrag von 1 Mio. Franken oft vorkommen, so die Zeitung.
Die «NZZ» macht das folgende Beispiel: Ein Jungunternehmen, das mit der Gründung 500 000 Franken Eigenkapital geschaffen hatte, erhöht in einem ersten Ausbauschritt die Eigenmittel um 700 000 Franken Eigenmittel. Damit wird die Freigrenze von insgesamt einer Million überschritten ist. Damit werde auf dem Teil über dem Schwellenwert (in diesem Beispiel: auf 200 000 Franken) die Emissionsabgabe fällig.
Ihr Fazit: «Unter Einbezug der mittelgrossen Betriebe mit Emissionsabgaben bis 100 000 Franken waren in den letzten drei Jahren jeweils etwa 80 bis 90 Prozent der betroffenen Firmen KMU».
Kapitalerhöhungen steuerlich nicht bestrafen
Der Wirtschaftsdachverband argumentiert ganz grundsätzlich dagegen: Eine Abgabe auf der Aufstockung des Eigenkapitals sei bereits unter normalen Umständen volkswirtschaftlich schädlich, in Wirtschaftskrisen aber gänzlich kontraproduktiv. Eigenbeiträge privater Investoren seien «klar die beste Lösung, weil sie für den Steuerzahler teure, staatliche Stützungsbeiträge» ersetzten. Eigenkapital sei zudem ein essenzielles Sicherheitspolster für die nächste Krise. Dass der Staat dessen Aufbau steuerlich bestrafe, sei absurd, so Kampagnenleiter Roberto Colonello.