Jahrelang hatten die Verwertungsgesellschaften um Suisa von Ferienhauseigentümern eine Urheberrechtsgebühr von rund 400 Franken einkassiert, wenn die Ferienwohnung an Dritte vermietet worden war.
Damit ist nun endgültig Schluss: Das Bundesgericht entschied als letzte Instanz Mitte November gegen die Suisa und die weiteren Verwertungsgesellschaften Swissperform, Pro Litteris, SSA und Swissimage. Dies berichtet der «Beobachter», der wie die «Handelszeitung» zum Verlag Axel Springer Schweiz gehört.
Das Urteil hat grosse Konsequenzen: Der Suisa stehen nun Rückforderungen von rund 250'000 Franken ins Haus - pro Jahr. Unklar ist, für wie viele Jahre geleistete Zahlungen zurückgefordert werden können.
Gesetz ritzen
Die Schlappe vor dem Bundesgericht wird den Verteilkampf der Verwertungsgesellschaften um die Gelder weiter anheizen. Und sie ist eine weitere Negativmeldung der Musikszene, nachdem der Ifpi dieses Jahr eine illegale Kartellbildung nachgewiesen worden war.
Bereits 2010 wurden die harten Bandagen zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden in einem anderen Fall bekannt: Die Verwertungsgesellschaften Suisa und Swissperform - in letzterer zog die Tonträgerlobby Ifpi wichtige Fäden - versuchten, eine gesetzlich vorgesehene Abgabegrenze zu ritzen: die so genannte 3-Prozent-Regel in Artikel 60, Absatz 2 des Urheberrechts-Gesetzes. Den Nutzerverbänden wäre so ein Aufschlag von 50 Prozent ins Haus gestanden.
Verhandlung von Misstrauen geprägt
Dabei bedienten sich die Verwertungsgesellschaften Suisa und Swissperform «unkonventioneller» Strategien. So veränderte sich «nach dem Sommer 2009 das Verhandlungsklima rapide (...) Letztlich sei das Verhandlungsklima von Misstrauen geprägt gewesen», ist im Beschluss der Eidgenössischen Schiedskommission zu lesen, die dieses Ansinnen von Suisa und Co. gegenüber den Nutzerverbänden bachab schickte (siehe Downloads).
Ständig neue Forderungen
Denn die Verwertungsgesellschaften hätten ab 2009 «ständig neue Forderungen» gegenüber den Nutzerverbänden eingebracht. Akten, die handelszeitung.ch vorliegen, zeigen genau diese Attitüde - sie wurde zu nicht wenigen Teilen vom Verband Ifpi intern ganz unverblümt beim Namen genannt. Hart bleiben war die Losung - unter anderem auch von Vertretern der Indys wie etwa TBA, einem der kleinen Musikvertreter im Verband.
Sportliche Eingaben zum Schluss
Als Tüpfelchen auf dem I reichten dann wenige Tage vor dem Sitzungstermin der Schiedskommission die Verwertungsgesellschaften (unter anderem die Swissperform, wo die Ifpi nicht unerheblich Einfuss nimmt) noch drei umfangreiche rechtliche Gutachten ein. Und dies, obwohl die Gegenpartei auf solcherlei juristische Winkelzüge verzichtete.
Dieses Vorgehen wurde weder von den Nutzerverbänden noch von der Schiedskommission goutiert.
Die Schiedskommission konnte aber auch gar nicht anders handeln: Das Gesetz beschreibt die 3-Prozent-Grenze als obere Grenze: Soll das geändert werden, brauchts die Politiker in Bern. Über die Aktivitäten der Unterhaltungslobby in Bern hat handelszeitung.ch dieses Jahr bereits eine Recherche veröffentlicht (siehe Links).