Der Bundesrat hätte die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU nicht ohne Zustimmung des Parlaments abbrechen dürfen, der Entscheid sei verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des renommierten Rechtsexperten Thomas Cottier, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Der Entscheid des Bundesrats sei nicht «nur der Abbruch einer spezifischen Verhandlung, sondern eine europapolitische Grundentscheidung und Weichenstellung für die Schweiz» gewesen. Die Bundesverfassung verlange, dass solche Entscheide «gemeinsam und mit Abstimmung der eidgenössischen Räte» getroffen würden. Das Parlament habe nicht nur das Recht, sondern «die Pflicht», dies zu korrigieren. Instrumente seien etwa die parlamentarische Initiative oder eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Zudem habe der Bundesrat dem Volk das direktdemokratische Recht eines Referendums und damit die Möglichkeit, in einer so wichtigen Angelegenheit selber zu entscheiden, vorenthalten.
Atomkraftwerke länger laufen lassen
Die «NZZ am Sonntag» berichtet im Zusammenhang mit dem Abbruch der Verhandlungen für ein Rahmenabkommen, dass über eine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke nachgedacht werde, um die Versorgungssicherheit der Schweiz beim Strom zu garantieren. Zwar ist die AKW-Laufzeit nicht begrenzt, doch bis anhin ging man von einer Betriebslaufzeit von 50 Jahren aus. Nun ist erneut die Rede von zehn zusätzlichen Jahren, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Das käme einer Kehrtwende gleich. Noch vor zwei Jahren hatte Energieministerin Simonetta Sommaruga abgewunken, als es um die Frage ging, ob das Bundesamt für Energie BFE in den Energieperspektiven neu auch mit einer Betriebslaufzeit von 60 Jahren rechne. Nun hat der Bund gemäss der Zeitung Gespräche mit den AKW-Betreibern aufgenommen. «Uns interessiert, wie die Planungen der Kernkraftwerk-Betreiber aktuell aussehen», lässt sich BFE-Sprecherin Marianne Zünd zitieren. Ein Betrieb bis 60 Jahre benötige «umfassende Vorarbeiten und frühzeitige Entscheide» , sagt Zünd.
(sda)