Der Nationalrat möchte das Jawort in Zukunft unbürokratischer gestalten. Die zwingenden Erfordernisse von zwei Trauzeugen und einer zehntägigen Wartefrist zwischen Vorbereitungsverfahren und Trauung sollen aufgehoben werden.

Mit 92 zu 86 Stimmen bei 9 Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Montag eine Motion mit diesem Anliegen gut. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Vorstosses. Dieser kommt nun in den Ständerat.

Der Ball liegt bei Ständerat

Stimmt auch die kleine Kammer zu, wird der Bundesrat beauftragt, zwei Artikel im Zivilgesetzbuch anzupassen. Künftig soll es Verlobten freistehen, ob sie die Trauung direkt im Anschluss an das Vorbereitungsverfahren vollziehen möchten oder in einem separaten Akt innert der Dreimonatsfrist. Zudem soll es neu freiwillig sein, dass zwei Trauzeugen beigezogen werden.

Die Mehrheit im Nationalrat sah in den heutigen Bestimmungen «zwei unnötige bürokratische Hürden». Die zwingende Wartefrist von zehn Tagen finde ihre Begründung im historischen Verkündungsverfahren, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. «Dieses gibt es nicht mehr.» Für diese Frist gebe es folglich keinen zwingenden Grund mehr.

Trauzeugen ohne rechtliche Funktion

Dies gelte umso mehr, da im geltenden Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare auf eine solche Bedenkfrist verzichtet werde. Verlobten solle es daher freistehen, sich nach dem Vorbereitungsverfahren eine Wartezeit zu gönnen.

Auch die beiden Trauzeugen haben laut Nadine Masshardt (SP/BE), welche die Motion vom neu gewählten Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) übernahm, keine rechtliche Funktion mehr. «Sie dienen nicht als Beweismittel für eine Ehe.» Deshalb solle es für Verlobte künftig freiwillig sein, sich wie heute durch Trauzeugen begleiten zu lassen.

SVP und CVP dagegen

Andrea Geissbühler (SVP/BE) äusserte Bedenken, die von ihrer Partei sowie der CVP und einzelnen FDP-Vertretern geteilt wurden. «Mit dem Wegfall der zehntägigen Wartefrist vor dem Jawort könnten Zwangsehen nicht mehr verhindert werden», argumentierte sie. Das sei ein grosses Problem. Die zwei obligatorischen Trauzeugen seien zudem «eine schöne Tradition».

Sommaruga konterte: «Keine Angst, Sie können Trauzeugen immer noch mitnehmen.» Nur das Obligatorium entfalle. Zudem würden Schein- oder Zwangsehen mit dem Vorbereitungsverfahren verhindert. Dieses würde mit Annahme der Motion nicht abgeschafft.

(sda/mbü)

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