Die Strafe mutet hart an. Der 62-jährige Uli Hoeness, der ohne Vorstrafen vor den Richter trat, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Für viele in der Schweiz mag das Urteil überrissen wirken. Um 42 Monate Haft zu kassieren, müsste ein 62-jähriger Ersttäter hierzulande eine ziemlich schwere Straftat verüben. So wurde vom Zürcher Obergericht kürzlich ein Drogenhändler, der mit 5 Kilo Kokain dealte, zu drei Jahren Haft verurteilt.

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Anders in Deutschland: Wer den Staat um Steuereinnahmen betrügt, bekommt die harte Hand des Gesetzes zu spüren. So auch Hoeness. Doch der Ex-Präsident des FC Bayern hatte noch Glück. Ihm soll vor Gericht jeder erdenkliche «Discount» gewährt worden sein, erklären Kenner des bayerischen Justizsystems. Alles was strafmildernd angerechnet werden konnte, wurde ihm zugute gehalten. Sein Alter, die fehlenden Vorstrafen und wohl auch der Versuch der Selbstanzeige.

Entsprechend fällt Hoeness' Strafe unterm Strich keinesfalls ausserordentlich hoch aus. Zum Vergleich: Die Geliebte eines Bier-Millionärs in Hessen wurde nun vom Landgericht in Frankfurt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie keine Steuern für die zahlreichen Geschenke des Millionärs zahlte. Die Steuerschuld bezifferte die Staatsanwaltschaft hier auf vergleichsweise läppische 770'000 Euro.

Kluger Schachzug von Hoeness

Noch gestern wollte Uli Hoeness gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Revision einlegen. Ein ehemaliger Sportprofi gibt schliesslich nicht auf. Es ist erst das Hinspiel verloren – mag sich der Ex-Bayern-Präsident gesagt haben.

Doch über Nacht änderte Hoeness seine Meinung. Nach Absprache mit der Familie. Und das hat Kalkül. Denn das Urteil gegen ihn fiel für deutsche Verhältnisse noch milde aus. Jetzt wird Hoeness im Gefängnis Landsberg seine Strafe absitzen und wird in den Augen vieler möglicherweise auch als Held dastehen. Als einer der sich nicht freikaufen wollte.

Hoeness wohl ab 2016 wieder auf freiem Fuss

Wäre Hoeness nach Karlsruhe ans deutsche Bundesgericht gezogen, ein Sieg wäre alles andere als sicher gewesen. Die Chance auf eine Rückweisung des Prozesses nach München wäre laut Beobachtern durchaus real. Dann hätte Hoeness eine noch höhere Gefängnisstrafe riskiert. Die dreieinhalb Jahre sind da allemal besser.

Beobachter erwarten, dass Hoeness jetzt erst mal für rund acht Monate in den geschlossenen Vollzug kommt. Schon dann kann er einen Antrag auf Freigängerstatus stellen und müsste dann nur noch über Nacht und an den Wochenenden ins Gefängnis. Nach rund einem Jahr und neuen Monaten könnte dann der Rest der Strafe in Bewährung umgewandelt werden. So könnte Hoeness bei seinem Haftantritt z.B. am 1. Juni so planen, dass sein Gefängnis-Abenteuer im Februar 2016 überstanden sein wird.