Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine weitere Beschwerde im Zusammenhang mit dem Putschversuch in der Türkei als unzulässig zurückgewiesen. Geklagt hatte ein Schuldirektor, der erst suspendiert und dann später aufgrund eines Notstandsdekrets entlassen worden war.
Er hätte eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgericht abwarten müssen, entschieden die Strassburger Richter. Der Lehrer hatte sich darauf berufen, dass nach türkischem Recht Massnahmen nach einem Notstandsdekret während des Ausnahmezustands nicht vor Gericht angegriffen werden können.
Über 3000 Beschwerden in Stassburg
Strassburg überzeugte das nicht: Noch habe das türkische Verfassungsgericht nicht entschieden, ob es entsprechende Klagen nicht doch prüfen könne.
Im November hatte der Gerichtshof mit einer ähnlichen Begründung die Beschwerde einer Richterin gegen ihre Inhaftierung zurückgewiesen. In Strassburg sind bereits über 3000 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Putschversuch am 15. Juli eingegangen, täglich kommen 100 bis 500 hinzu.
Seit dem Putschversuch wurden in der Türkei zehntausende vermeintliche Regierungsgegner festgenommen oder vom Dienst suspendiert. Zahlreiche Aktivisten kamen unter dem Vorwurf von Verbindungen zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK in Haft.
(sda/chb)