Die Universität Zürich liess heute per Communiqué verlauten, sie habe nicht von sich aus Daten von Mitarbeitenden, die in Kontakt mit Medien standen, herausgegeben. Sie sei von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich im Rahmen der Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dazu aufgefordert worden.
Die Staatsanwaltschaft habe diese Daten im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung verlangt.
Die Universität Zürich bedauere die Eskalation der Situation im Zusammenhang mit der Kündigung der Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Institutes und Museums «ausserordentlich».
Die Uni hat einer Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Institutes und Museums gekündigt. Die Kündigung erfolgte wegen gravierenden Verletzungen der Loyalitätspflichten durch die gekündigte Mitarbeiterin - sie wird die Kündigung anfechten.
(chb/muv)