Norbert Walter-Borjans sorgt sich nach der krachenden Niederlage seiner SPD bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen um sein politisches Erbe. Der scheidende Finanzminister und Ankäufer gestohlener Bankdaten fürchtet, dass es den Schweizer Banken und ihren Kunden unter der konservativ- liberalen Nachfolgeregierung zu wohl werden könnte.

Doch dazu besteht kein Anlass zur Sorge. Denn an «No-Wa-Bo», wie er amtsintern genannt wird, werden sich die UBS und ihre Kunden in ganz Europa noch eine Weile die Zähne ausbeissen. Im April 2016 versorgte Walter-Borjans zwanzig europäische Staaten mit UBS-Kundendaten. Sie stammten aus gekauften Daten sowie einer Hausdurchsuchung bei der Grossbank in Frankfurt im Jahr 2012, bei der den Ermittlern nicht nur Daten deutscher Kunden, sondern solcher aus ganz Europa in die Hände fielen.

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Immer mehr Amtshilfegesuche

Jetzt, ein gutes Jahr nach der Lieferung, tröpfeln bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Amtshilfegesuche ein. Bisher haben Frankreich und Spanien sowie Polen und Österreich aufgrund der Daten aus Nordrhein-Westfalen Amtshilfegesuche deponiert. Doch dabei wird es nicht bleiben. Gemäss Informationen der «Handelszeitung» sind weitere Staaten bereits informell bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorstellig geworden, um gegen Steuerpflichtige ihrer Länder vorzugehen.

Die tschechische Finanzverwaltung teilt mit, sie sei daran, die Daten zu verarbeiten und «ziehe ein Gesuch an die Schweiz in Betracht». Die dänische Steuerverwaltung bestätigt, dass sie an dem Fall arbeite. Grossbritannien äussert sich nicht zur Frage, ob es Amtshilfe anfordern wird - die Briten sitzen dank Walter-Borjans auf Informationen, denen ein Anlagevermögen von fast 11 Milliarden Franken zugrunde liegt. Von den Staaten Südeuropas wie Italien und Griechenland, die ebenfalls auf einem möglicherweise finanziell ergiebigen Schatz von Informationen sitzen, waren keine Stellungnahmen erhältlich.

Die UBS äussert sich nicht zu den Gesuchen und weist darauf hin, dass sie mit Kunden aus Europa ein Programm für Steuerkonformität durchgeführt und grösstenteils abgeschlossen habe.

Streitpunkt Massenanfragen

Noch in den Sternen steht, ob die Massenanfragen überhaupt zulässig sind. Oder ob es sich nicht doch um illegale «fishing expeditions» der Behörden handelt. Der «Verdachtsmoment», der der Amtshilfe zugrunde liegt, besteht immerhin nur darin, eine Geschäftsbeziehung mit der UBS zu haben. Die Datenmanöver werden deshalb zwangsläufig auch steuerkonforme Kunden tangieren. Andrea Opel, Steuerrechtsprofessorin in Luzern, spricht daher von einem bedenklichen Transfer «überschiessender, das heisst nicht erheblicher» Informationen. «Wir haben es hier mit einer neuen Dimension der Amtshilfe zu tun und die Schweiz sollte sich gut überlegen, ob sie darauf eintreten wird.»

Die gerichtliche Auseinandersetzung darüber geht im Sommer in die heisse Phase, wenn die Schlussverfügung zum spanischen Amtshilfegesuch erwartet wird. Dann zeigt sich, ob es bei der im Fall der Niederlande vorgespurten, konformen Haltung der Schweiz bleibt. Damals ging es um Amtshilfe bei Bankkunden, die trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachwiesen, dass sie steuerkonform waren. Das Bundesgericht hatte die Amtshilfe 2016 gewährt.

Warten auf Paris

Noch immer nicht spruchreif ist das Gesuch aus Frankreich. Das Amtshilfegesuch betrifft Zehntausende von UBS-Kunden. Frankreich und die Schweiz streiten auf höchster Ebene um eine sogenannte Vertraulichkeitserklärung. Es geht um das Spezialitätenprinzip, einem rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach Informationen nur dafür verwendet werden dürfen, wofür sie angefordert wurden. In Vertraulichkeitserklärungen kann festgelegt werden, dass und wie ein Verstoss gegen das Spezialitätenprinzip sanktioniert werden muss. Konkret: Frankreich soll sich dazu verpflichten, die von der Schweiz ausgehändigten Informationen nur zur Verfolgung von Steuerhinterziehern und nicht für das in Paris laufende Strafverfahren gegen die Schweizer Grossbank zu verwenden.

Auf dem Spiel steht einiges: Die französische Justiz macht der UBS wegen illegaler Kundenanwerbung und Beihilfe zu Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerbetrug seit 2014 die Hölle heiss. Der Bank drohen eine Busse und Schadenersatz in Milliardenhöhe. Bisheriger Höhepunkt des französischen Feldzugs gegen die Schweizer Grossbank: eine sofort fällige Kaution über 1,1 Milliarden Euro.

Streitpunkt Spezialitätenprinzip

Die Vertraulichkeitserklärung ist auch deshalb wichtig, weil die UBS im Amtshilfeverfahren mit Frankreich nicht nur die vollziehende Bank, sondern auch Partei ist. Das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde von der Steuerverwaltung nicht angefochten und hat deshalb Rechtskraft. Das heisst, die UBS hat die gleichen Rechte wie von der Datenlieferung betroffene Kunden und kann deshalb insbesondere auch gegen die Verfügung der Steuerverwaltung rekurrieren. Sie könnte mit der Begründung gegen die Amtshilfe vorgehen, dass sie nicht dazu verpflichtet werden kann, etwas zu tun, das sie in einem Strafverfahren belastet.

Vereinfacht gilt folgende Gleichung: Je schwammiger die Vertraulichkeitserklärung, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass sich die UBS auf das auch für juristische Personen geltende Recht berufen kann, sich nicht selbst belasten zu müssen. Paris hat daher die Wahl, entweder in eine niet- und nagelfeste Vertraulichkeitserklärung einzuwilligen oder zu riskieren, dass die Amtshilfe scheitert und dass es am Schluss die für die Verfolgung der Steuerhinterzieher notwendigen Informationen nicht bekommt.

Arbeit durch Spezialitätenprinzip

Andrea Opel geht davon aus, dass das Spezialitätenprinzip die Schweiz immer mehr beschäftigen wird. Kritisch sei, dass die Schweiz mittlerweile zunehmend mit Staaten Amtshilfeabkommen abschliesse, die bekanntermassen rechtsstaatliche Defizite aufwiesen. «Doch die bisherige Rechtssprechung des Bundesgerichts geht dahin, bei der Amtshilfe auf Treu und Glauben zu setzen und darauf zu vertrauen, dass die Vertragsstaaten die gelieferten Informationen nicht für andere Verfahren verwenden.»

Derweil sorgen die Massenanfragen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung für einen sprunghaften Anstieg der von Amtshilfeersuchen betroffenen Personen. Zwischen 2015 und 2016 sprang deren Zahl von 2623 auf 66 563 - und sie wird weiter steigen. Die zwanzig europäischen Staaten, die von Walter-Borjans mit Daten versorgt wurden, sind ja gerade erst auf den Geschmack gekommen.