Seit Jahren verhandeln die Schweiz und die Europäische Union über ein institutionelles Rahmenabkommen, um die bisherigen Verträge über die Beziehungen zu bündeln. Nun liegt das Abkommen vor, doch der Bundesrat vertagte den Entscheid und lancierte eine öffentliche Konsultation. Einer der grössten Streitpunkte ist die Übernahme der EU-Entsenderichtlinie, welche nach Meinung der Gegner den hiesigen Lohnschutz untergraben würde – seit Monaten gibt es grossen Widerstand vor allem von Seiten der Gewerkschaften. 

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Nun hat die Denkfabrik Avenir Suisse die Entsendungen von Arbeitnehmenden aus der EU genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass die Zahl der Entsendeten unter der Acht-Tage-Regel gar nicht so gross ist wie oft angenommen. Im Jahr 2017 waren rund 300'000 Kurzaufenthalter in der Schweiz tätig: Dazu gehörten kurzfristige Anstellungen bei Schweizer Unternehmen unter 90 Tagen, selbständige Dienstleister sowie von ausländischen Unternehmen entsandte Arbeitnehmende. Im Durchschnitt werden sie für 30 Tage entsandt. In der EU hingegen sind es durchschnittlich 100 Tage – dort sind Entsendungen bisher maximal 36 Monate und künftig bis zwölf Monate möglich.

Avenir Suisse schätzt die Bedeutung der Entsendungen aus volkswirtschaftlicher Sicht daher als gering ein. Insgesamt leisten Kurzaufenthalter rund 9 Millionen Arbeitsstunden – das entspreche 27'600 Vollzeitstellen sowie 0,7 Prozent der gesamten Schweizer Beschäftigung. Einen vergleichbaren Personalbestand hat etwa ein Unternehmen wie die SBB. Insofern habe diese Art der Beschäftigung keine Auswirkungen auf die Löhne in der Schweiz.

Von den sogenannten flankierenden Massnahmen sind meldepflichtige Entsendungen und Kurzaufenthalter sowie langfristige Zuwanderung betroffen. Meldepflichtig sind in der Schweiz alle Entsendungen, die mehr als acht Tage im Jahr in der Schweiz arbeiten. Für diese gelten die Arbeitsbedingungen sowie Sozialversicherungsgesetzgebung des Ursprungslands. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohndumping.

Daher schreiben die flankierenden Massnahmen Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen vor. Demnach müssen Unternehmen in der Schweiz geltende Arbeits- und Lohnbedingungen einhalten, wenn sie Personal entsenden. Bevor ein EU-Ausländer in der Schweiz einen Auftrag oder eine Dienstleistung erbringen kann, muss dies mindestens acht Tage vorher den Behörden gemeldet werden. Diese Frist soll auf nun vier Arbeitstage verkürzt werden und nur für missbrauchsanfällige Branchen gelten.

Gesamtwirtschaftliche Bedeutung nicht aus den Augen verlieren

Auch die Befürchtung, einheimische Beschäftigte würden durch ausländische Arbeitskräfte verdrängt, trifft laut Avenir Suisse nicht zu. Ein Blick auf die Zahlen verrät, dass seit Einführung des Freizügigkeitsabkommens im Jahr 2007 die Anzahl der Kurzaufenthalter aus der EU immer parallel zu einer höheren Gesamtbeschäftigung gestiegen ist.

Damit schwächt Avenir Suisse die Argumente der Gegner eines Rahmenabkommens ab. Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, die Diskussion um das Rahmenabkommen sei verzerrt und sein Nutzen für die Schweiz drohe in den Hintergrund gestellt zu werden. 

Die EU-Entsenderichtlinie ist eine der Regelungen in der Europäischen Union, die seit ihrer Einführung 1996 immer wieder für Streit zwischen den Mitgliedstaaten sorgte und mehrfach überarbeitet wurde. In diesem Jahr wurde sie weiter verschärft: Künftig soll das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» gelten. Demnach müssen EU-Ausländer nach gleichen Bedingungen – bisher galt nur der Mindestlohn – beschäftigt werden wie inländische. 

Für strengere Regeln setzten sich vor allem Deutschland und Frankreich ein, während einige osteuropäische Staaten gegen die Verschärfung waren, weil sie eine Abschottung der westeuropäischen Arbeitsmärkte vor preiswerteren Arbeitnehmenden aus dem Osten befürchten.

Noch ist die verschärfte Richtlinie nicht in Kraft: Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinie bis Mitte 2020 in nationales Recht umsetzen. Allerdings klagen Ungarn und Polen gerade gegen die Reform der Entsenderichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ihrer Meinung nach verstosse die Richtlinie gegen die Dienstleistungsfreiheit – einer der Grundpfeiler des EU-Binnenmarkts. Die Entscheidung des EuGH wird wohl noch mehrere Monate dauern. 

Auch in der EU machen die Entsendungen von Arbeitnehmenden laut EU-Kommission nur 0,7 Prozent der Beschäftigung aus.