Ein ganzes Paket von Massnahmen soll missbräuchliche Konkurse und Schädigungen von Gläubigern weiter erschweren. Die vom Ständerat deutlich angenommene Vorlage ist in der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) umstritten.
Mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung erhielt das Gesetz nur eine hauchdünne Mehrheit in der Gesamtabstimmung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Ständerat hatte der Vorlage mit 41 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Konkurse sollen nicht mehr vorgeschoben werden
Mit dem Paket versucht der Bundesrat, missbräuchliche Konkurse zu verhindern. Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der Vorlage des Bundesrats keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.
Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Den Riegel schieben will der Bundesrat den Missbräuchen namentlich mit einem Tätigkeitsverbot. Ein Gericht kann ein solches bei einem Konkurs- oder Betreibungsdelikt bereits heute anordnen und jemandem eine Funktion in einem Unternehmen verbieten.
Steueramt und Suva erhalten Wahlfreiheit
Öffentlich-rechtliche Gläubiger wie etwa Steueramt oder Suva sollen die Wahlfreiheit erhalten, ob eine Betreibung zwecks Pfändung oder zwecks Konkurs fortgesetzt wird. Das würde dazu führen, dass für überschuldete Firmen vermehrt Konkurse verhängt werden können.
Ob die Vorlage auch im Nationalrat eine Mehrheit findet, zeigt sich in der Herbstsession.
sda/sas