Am Treffen zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertretern von Spitälern, Kantonen sowie Versicherern gelte es am kommenden Montag zu definieren, wie die Ausfälle kompensiert werden sollen, teilte H+ am Freitag mit. Davon hänge die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ab, nicht zuletzt im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle.
Der Bundesrat hatte am 13. März 2020 ein Behandlungsverbot von nicht dringenden Fällen bei andern Krankheiten verordnet, damit genügend Personal und Infrastruktur für die Behandlung von Corona-Patienten zur Verfügung stand.
Der COVID-19-bedingte finanzielle Schaden für die Spitäler und Kliniken belief sich bis am 30. Juni auf rund 1,4 bis 1,8 Milliarden Franken, wie eine Erhebung des Vereins Spitalbenchmark und des Beratungsunternehmens PwC ergab. Hochgerechnet bis Ende Jahr könne sich der Schaden um rund weitere 0,3 bis 0,8 Milliarden Franken bis auf ein Total von 2.6 Milliarden Franken erhöhen.
Rund 67 bis 75 Prozent des Gesamtschadens entfallen auf die Ertragsausfälle aufgrund des Behandlungs- und Operationsverbots, das vom 17. März bis am 26. April galt.
Aufholeffekt ausgeblieben
Der erwartete Aufholeffekt nach der Lockdown-Phase ab 27. April war bis Ende Juni nicht erkennbar, wie H+ schreibt. Somit habe der entstandene Schaden bis anhin nicht verringert werden können. Für den finanziellen Schaden in der Höhe von bis 2,6 Milliarden Franken müsse eine Kompensation gefunden werden.
Nötig sei eine sofortige Finanzierungsregelung, welche die jeweiligen Beteiligungen von Bund, Kantonen und Versicherern festlege, erklärte H+ Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer. Die Akteure müssten am kommenden Montag tragfähige Lösungen erarbeiten.
Entscheide Kantonen überlassen
H+ sprach sich im Rahmen der Vernehmlassung zum COVID-19-Gesetz auch dafür aus, dass eine Entschädigung von Einschränkungen und Verboten von medizinischen Tätigkeiten gesetzlich geregelt werden soll.
Im Hinblick auf eine mögliche zweite COVID-19-Welle erachtet es H+ zudem als sinnvoll, den Zeitpunkt eines strikten Behandlungsverbots den Kantonsregierungen zu überlassen sowie die Spitäler und Kliniken dazu zu verpflichten, dass sie innerhalb kurzer Zeit auf Pandemie-Modus umstellen können.
(sda/tdr)