Ab Montag sind in der Schweiz wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, beispielsweise in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt. Und: Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. 

Dies einige Beschlüsse, die der Bundesrat an diesem Mittwoch gefällt hat.

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Obschon einige Richtwerte nicht erfüllt seien, sieht die Landesregierung auch optimistische Signale. Der Wiederanstieg der Hospitalisationen erfolge im Vergleich zu den Fallzahlen relativ langsam, so eine Erklärung; und die Durchimpfung schreitet bei den Risikopersonen gut voran: fast 50 Prozent der über 80-Jährigen und rund 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen Personen sind vollständig geimpft. Ausserdem sind die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativ stabil.

Wie im Vorfeld erwartet, können nun Restaurants und Bars ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt allerdings eine Sitzpflicht und die Maske dürfe nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Wie im letzten Jahr müssen auch von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. 

Geschlossen bleiben Diskotheken und Clubs. Trotz der Öffnungen soll die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt werden.

Weiter sollen Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss aber weiterhin eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. 

Geschlossen bleibt hingegen der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern.

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucher ist draussen auf 100 Personen beschränkt – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte –, und auf 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. 

Auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen sind nun erlaubt. Dies betrifft etwa Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.

Etwas gelockert wurden die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert. So sind Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Immer ist die Rede von Maske und Abstand, wobei aber Ausnahmeregelungen vorgesehen sind für Aktivitäten, bei denen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor

Homeoffice-Pflicht bleibt

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. 

Neu ist auch Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit.

Allerdings: Die Homeoffice-Pflicht – für Unternehmen, wo es möglich ist – bleibt. Alain Berset erklärte dies damit, dass man nicht alles gleichzeitig öffnen könne und damit weiterhin dazu beitragen wolle, dass die Mobilität beschränkt bleibt.