Der Bundesrat will rasch entscheiden können, falls sich die Covid-Situation weiterhin ungünstig entwickelt. Er schickt deshalb zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in die Konsultation.

Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Damit würde der Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen nur für geimpften und genesenen Personen gestattet. Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann – etwa in Clubs, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten – wäre zusätzlich ein negativer Test nötig («2G-plus»).

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In der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann – zur 2G-Regel hinzu. Dabei würden aber zusätzlich noch Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Das heisst: auch die Innenbereiche von Restaurants sowie Fitnesscenter, Clubs und Bars. In geschlossenen Sportstadien wäre Essen und Trinken nicht mehr erlaubt. Zulässig blieben sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann. 

Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit einer Homeoffice-Pflicht und der Beschränkung privater Treffen. 

Das hiesse konkret: Sobald bei einem privaten Treffen eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich nur noch 5 Personen treffen. Kinder werden dabei mitgezählt.

In einer nächsten Stufe – sollten weitergehende Schliessungen nötig werden –, wären private Treffen auf 5 Personen beschränkt, unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind. Diese Regel soll verhindern, dass Treffen und Aktivitäten in den privaten Bereich verlagert werden und die Wirkung der Verschärfungen verpufft, so das Argument.

Weiter startet der Bundesrat die Konsultation zur erneuten Übernahme der Testkosten: Er will den entsprechenden Auftrag des Parlaments möglichst rasch umsetzen.

Keine Kapazitätsbeschränkungen für Detailhandel

Der Detailhandel sowie die Skigebiete haben selber angeboten, Kapazitätsbeschränkungen einzuführen, um die Übertragung des Virus in ihrem Bereich
eigenständig einzudämmen. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat derzeit auf weitergehende Massnahmenverschärfungen in diesen Bereichen.

Home-Office-Pflicht: die offene Frage

Der Bundesrat stellt zudem die Home-Office-Pflicht erneut zur Diskussion. Es sei nicht angemessen, nur bei einer HomeOffice-Empfehlung zu bleiben, wenn Schliessungen verordnet werden müssten.

Für Personen, die nicht im Home-Office arbeiten können, soll auf eine 3G- oder 2G-Regelung verzichtet werden. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, soll in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht gelten.