Die Fachexperten Manuel Gerhard und Carlo Hitz beraten ehrenamtlich im Verein «BVG-Auskünfte» Privatpersonen rund ums Thema «berufliche Vorsorge». Im Interview berichten die beiden Experten über ihre Erfahrungen.
Sie engagieren sich seit vielen Jahren für berufliche Vorsorge, unter anderem beim Verein «BVG-Auskünfte». Gab es ein Gespräch, das Sie besonders berührt hat?
Carlo Hitz: Es gibt viele Beratungsgespräche und Schicksale, die mich bewegt haben: zum Beispiel eine ältere Frau, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, jedoch immer in einem Teilzeit-Pensum. Deshalb fehlte ihr nicht nur das Geld in der Pensionskasse, sie konnte auch privat nicht sparen. Es blieb ihr nur die Möglichkeit, bei der Gemeinde Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zu beantragen.
Was sind typische Fragen, welche Themen liegen den Menschen besonders am Herzen?
Manuel Gerhard: Ich berate immer wieder Menschen, denen unmittelbar vor der Pensionierung gekündigt wurde und die nun nicht wissen, was die Folgen für ihre Altersvorsorge sind. Seit Ende 2020 können Gekündigte ab dem 58. Altersjahr in ihrer Vorsorgeeinrichtung verbleiben. Dies verschafft ihnen Luft, um die nächsten Pensionierungsschritte sauber zu planen. Die Versicherten wissen jedoch in der Regel nichts davon, was unsere Aufgabe umso wichtiger macht.
Als wie gut schätzen Sie das Wissen der Versicherten allgemein ein?
Manuel Gerhard: Das Wissen schätze ich im Allgemeinen als gering ein. Es gibt in Sachen Aufklärung noch sehr viel zu tun. Jede versicherte Person, der wir mehr Wissen vermitteln können, ist für uns ein Erfolg.
Es gibt offensichtlich Aufklärungsbedarf. Welche Rolle können die Arbeitgebenden dabei spielen?
Carlo Hitz: Aus meiner Sicht spielen die Arbeitgebenden eine zentrale Rolle. Schon beim Vorstellungsgespräch können sie zusätzliche Leistungen aktiv präsentieren. Aber auch nach der Anstellung bieten sich vielfältige Möglichkeiten, z.B. durch die Organisation einer Personalorientierung, durch Abgabe von Vorsorgematerialien oder mit einem Hinweis auf die «BVG-Auskünfte»-Seite.
Welchen Benefit haben die Unternehmen, wenn sie sich für eine starke berufliche Vorsorge einsetzen?
Carlo Hitz: Arbeitgebende mit überdurchschnittlichen Leistungen finden aus meiner Sicht einfacher gute Mitarbeitende – wenn sie dies im Stelleninserat auch aktiv bewerben. Von Zusatzleistungen wie erhöhten Sparbeiträgen profitieren übrigens auch die Arbeitgebenden: Denn alles, was in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt wird, muss das Unternehmen nicht versteuern, wie im Art. 81 BVG zu erfahren ist.
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Neugierig geworden?
Autorin: Katrin Schnettler Ruetz, Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG