Prokrastination bei der Nachlassplanung ist ein verbreitetes Phänomen. Im Ernstfall kann es jedoch von entscheidender Bedeutung sein, ob der Nachlass aktiv geregelt wurde. Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften bei der Zürcher Kantonalbank, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Nachlassplanung.
Um einen guten Überblick über die eigene finanzielle Situation zu gewinnen und herauszufinden, wer laut Gesetz wie viel erbt, ist eine Auslegeordnung hilfreich. So wird deutlich, wie z. B. die Partnerin oder der Partner im Todesfall ohne individuelle Regelung abgesichert ist und ob eine Nachlassregelung geboten ist.
Hilfestellung dafür bietet unser Erbrechner auf zkb.ch/erbrechner, mit dem sich die persönliche Erbsituation einfach berechnen lässt.
Oder man nimmt einen kostenlosen ZKB Erbschaft-Check in Anspruch. Dieser ist eine persönliche Standortbestimmung und eine gute Basis für die weiteren Überlegungen oder eine detaillierte Erbschaftsberatung.
Eine sorgfältige Nachlassplanung ist für alle ratsam. Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, legt das Gesetz fest, wer erbt. Mit einer Nachlassplanung gestaltet man sein Erbe nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen.
Nachlassplanung ist Massarbeit. Mit zunehmender Komplexität in Bezug auf Familiensituation, Vermögensverhältnisse, Erbvorbezüge, Schenkungen oder auch internationale Aspekte läuft man Gefahr, den Überblick zu verlieren. Hier kann eine persönliche Beratung Klarheit schaffen und zusätzliche Möglichkeiten aufzeigen. Unsere Expertinnen und Experten beraten umfassend und kompetent bei der Regelung der persönlichen Vermögensnachfolge.
Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften, Zürcher Kantonalbank
Beim Vererben oder Verschenken kann vieles richtig und einiges falsch gemacht werden. Wir helfen gerne weiter und beraten Sie mit Weitsicht. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0844 843 823 oder wenden Sie sich an Ihre persönliche Kundenbetreuerin respektive Ihren persönlichen Kundenbetreuer.
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