Ab einem gewissen Einkommen ist man verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Firma gründen, müssen sich dabei auch für einen Vorsorgeplan entscheiden. Oft wählen sie das dem gesetzlichen Minimum entsprechende Grundmodell. Bei Gründung der Firma mag dies sinnvoll sein. Jahre später, wenn eine Übertragung der Firma ansteht, kann eine Pensionskasse, deren Leistungen im Laufe der Zeit nicht verbessert wurden, hingegen zu einem substanziellen Einkommensverlust führen.
Sämtliche vom Unternehmen in die Pensionskasse eingezahlten Beiträge können bei der Steuererklärung vom Betriebsgewinn abgezogen werden. Auch die geschäftsführenden Personen können alle ihre Beitragszahlungen von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Das Gesetz sieht zahlreiche Leistungsniveaus für Vorsorgeeinrichtungen vor. Dabei bestehen zwischen der Minimal- und der Maximallösung erhebliche Unterschiede.
Eine Antwort auf diese Frage zu finden, ist nicht leicht, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa dem Geschäftsgang oder der Lohn- und Sozialpolitik. Verdeutlichen wir das Problem anhand eines Beispiels: drei Führungskräfte verdienen jeweils CHF 150 000, haben aber unterschiedliche Vorsorgepläne gewählt.
Wie Sie der folgenden Auflistung entnehmen können, schwankt das angesparte Guthaben zwischen CHF 331 263 bei einer minimalen Deckung und CHF 1 874 793 für den Unternehmer, der sich für die Maximallösung entschieden hat. Fazit: der gleiche Lohn, aber riesige Unterschiede in Bezug auf das Kapital.
1. Nicolas
Bruttolohn: CHF 150 000
Versicherter Lohn BVG: CHF 60 945
Altersgutschrift in Lohnprozent: 7, 10, 15, 18% des versicherten Lohns zwischen 25 und 60 Jahren, in Schritten von 10 Jahren
Kapital mit 60 Jahren: CHF 331 263
2. Françoise
Bruttolohn: CHF 150 000
Versicherter Lohn BVG: CHF 150 000
Altersgutschrift in Lohnprozent: 8, 10, 15, 18% des versicherten Lohns zwischen 25 und 60 Jahren, in Schritten von 10 Jahren
Kapital mit 60 Jahren: CHF 822 197
3. Fabien
Bruttolohn: CHF 150 000
Versicherter Lohn BVG: CHF 150 000
Altersgutschrift in Lohnprozent: 25% des versicherten Lohns zwischen 25 und 60 Jahren
Kapital mit 60 Jahren: CHF 1 874 793
Zum Zeitpunkt der Übertragung oder des Verkaufs des Unternehmens können äussere Faktoren wie etwa ein ungünstiges konjunkturelles Umfeld oder eine Flaute im Tätigkeitsbereich der Firma deren Bewertung belasten und für den geschäftsführenden Aktionär einen bedeutenden Gewinnverlust bedeuten.
Deshalb sollte sich dieser schon sehr früh bei seiner Vermögensplanung beraten lassen, um so die Rahmenbedingungen seiner Pensionskasse zu verbessern. Der Unterschied für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer kann bei der Pensionierung mehrere hunderttausend Franken betragen.
Die Fachleute unseres Wealth Solutions Centers stehen den Firmenchefinnen und Firmenchefs in allen Entwicklungsphasen ihrer Unternehmen zur Seite, um deren berufliche Vorsorge zu optimieren.
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