Krankheitsbedingte Absenzen kosten Unternehmen Jahr für Jahr mehrere Milliarden Franken. Ein präventives Case Management kann Arbeitsausfälle verhindern. Sandra Hauser ist Expertin für Case Management und selbst Führungskraft bei Helsana. Sie erklärt, wie man eine drohende Beeinträchtigung frühzeitig erkennt.

Sandra Hauser, wann ist ein präventives Case Management sinnvoll? 
Immer dann, wenn eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter erste Frühzeichen einer Belastung aufzeigt. Arbeitgebende müssen hinschauen und reagieren, bevor es zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt. Denn je früher eine Person Hilfe bekommt, desto kleiner ist das Risiko, dass sie ernsthaft erkrankt und länger ausfällt. 

Was können frühe Warnsignale sein?
Ist jemand antriebslos? Erscheint die Person müde, nervös, klagt vielleicht über körperliche Beschwerden? Gibt es Konflikte im Team? Schwanken die Leistungen oder mehren sich Kurzabsenzen? Das sind Anzeichen einer Belastung, auf die man reagieren muss.

Was können Führungspersonen bei Verdacht auf eine Belastung tun? 
Das Wichtigste ist grundsätzlich, Veränderungen im Team und bei Einzelpersonen wahrzunehmen. Helsana schult und sensibilisiert Führungspersonen darin. Und wenn Sie Frühwarnzeichen erkennen, hilft nur ein offenes Gespräch: Wie schätzt die betroffene Person ihre aktuelle Belastung ein? Mein Tipp: Intensivieren Sie den regelmässigen Austausch bei Verdacht auf eine Belastung.

Sind solche Gespräche nicht heikel? Oft geht es um private, sehr persönliche Probleme.
Heikel wäre es, nichts zu unternehmen. Denn ob Stress im Beruf, familiäre oder finanzielle Probleme – dies alles sind Faktoren, die früher oder später das Wohlbefinden und die Gesundheit beeinträchtigen. Zu spät erkannt, kann dies zu ernsthafter Krankheit und Arbeitsunfähigkeit führen. 

Und wie können Arbeitgebende konkret helfen?
Ganz einfach: Unterstützung anbieten. Für die Beteiligten ist es oft angenehmer, wenn Sie einen externen Coach zur Verfügung stellen. Die Case Managerin oder der Case Manager von Helsana sind neutral und unterliegen der Schweigepflicht. Der Arbeitgebende erfährt nur das, was mit der betroffenen Person vereinbart wurde.

helsana.ch/pcm