Während die Anzahl von Freizeitreisen schon eher zum Niveau vor der Pandemie zurückgekehrt sind, gilt dies für Geschäftsreisen erst seit diesem Jahr. Ersen Seckanovic, Corporate A&H Manager Schweiz bei Chubb zufolge sind sich Geschäftsreisende mittlerweile stärker der Risiken bewusst, denen sie im Ausland ausgesetzt sein können. „Sie wollen vorausplanen und vorbereitet sein, und die Unternehmen müssen dieser Forderung Rechnung tragen.“ Folglich müssen sich die Unternehmen mit den zahlreichen Risiken vertraut machen, die auf Geschäftsreisen bestehen, und wissen, wie diese Risiken durch Veränderungen des Reiseverhaltens, geopolitische Spannungen, wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeitsbedenken und andere Faktoren beeinflusst werden. Es gibt keine Regeln, die für jedes Reiseziel oder Reiseprofil passen. Deswegen wurde die Norm ISO 31030 für das Management von Reiserisiken erstellt.
Die ISO 31030 ist ein wichtiges Instrument, das Unternehmen dabei unterstützt, einen realistischen und umfassenden Plan zu erstellen, um alle Eventualitäten abzudecken und ihre Mitarbeitenden auf Reisen zu schützen. Die neue Norm ermöglicht es Unternehmen auch zu belegen, dass ihre Entscheidungen in Bezug auf Risiken auf soliden und zuverlässigen Informationen basieren, wie der Report von Chubb «Spotlight on Business Travel – Wissenswertes zur Norm ISO 31030 für das Management von Reiserisiken» darlegt. Auch wird die neue Norm dazu beitragen, die Rolle der Versicherung bei der Minderung des Reiserisikos zu stärken. Wie bei Reiserisikomanagementplänen ist der Abschluss von Reiseversicherungen kein einheitliches Verfahren mehr. Reiseversicherungspolicen sind umfassender geworden. Die Policen berücksichtigen das Ziel und die Dauer der Reisen, die Grösse des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeitenden.
„Die grösste Veränderung seitens der Versicherer in Bezug auf Geschäftsreisen ist der Übergang von reaktiv zu proaktiv“, so Ersen Seckanovic. „Traditionell haben Versicherer ihre Fähigkeit in den Vordergrund gestellt, bei einem Schaden zu reagieren. Inzwischen geht es um den Umfang und die Zugänglichkeit der Dienstleistungen, die Teil der Policen sind“, sagt er. Diese Leistungen können beispielsweise Beratungen in puncto psychischer Gesundheit im Anschluss an eine Reise oder eine Reihe von Instrumenten umfassen, die Reisenden sowohl vor als auch während einer Reise zur Verfügung gestellt werden. Versicherer können Reisetrainings im Rahmen von Online-Kursen anbieten, Informationen vor der Abreise und Zugang zu Online-Portalen mit Reise- und Visainformationen bereitstellen. Versicherer können auch Links zu spezialisierten Assistance-Anbietern für Reisende einrichten, die in Hoch-Risiko-Regionen reisen, sowie Apps mit GPS-Tracking und interaktiven Dashboards. Durch diese Innovationen erhalten Kunden Zugriff auf etwas Greifbares, das ihren Verpflichtungen im Rahmen der Fürsorgepflicht Rechnung trägt.