Sie sind für Ihre Angestellten verantwortlich. Deshalb gilt in der Schweiz für jeden Arbeitgeber: Die 1. Säule und die 2. Säule sind Pflicht. Dabei sichert die Unfallversicherung (UVG) die Unfallfolgen von Angestellten ab und die berufliche Vorsorge (BVG) erbringt Leistungen bei Tod, Invalidität und Alter.
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Die berufliche Vorsorge ist ab einem Jahreslohn von CHF 22 050 verpflichtend und das versicherte Gehalt ist auf CHF 88 200 vor Koordinationsbezug (Stand 01.01.2023) begrenzt, kann jedoch auf Wunsch freiwillig erhöht werden.
Weiter ist die Unfallversicherung obligatorisch und deckt sowohl Berufs- wie auch Nichtberufsunfälle Ihrer Angestellten ab. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, das Jahresgehalt Ihrer Angestellten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 148 200 zu versichern. Sie können jedoch freiwillig einen höheren Lohnanteil über die Unfallversicherung absichern.
Nebst den obligatorischen Versicherungen gibt es eine Vielzahl von weiteren Versicherungen, die je nach Unternehmerprofil sinnvoll sind. Im Krankheitsfall Ihrer Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn für einen gewissen Zeitraum zu zahlen. Mit dem Abschluss einer Krankentaggeldversicherung schützen Sie Ihre Firma von den finanziellen Folgen eines kranken Mitarbeiters.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unbedingt notwendig, wenn Schäden an Dritten durch Mitarbeitende teuer und sogar existenzbedrohend werden können. Eine Betriebsrechtsschutzversicherung ergänzt die Betriebshaftpflicht und bietet zusätzlichen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine Betriebsversicherung ist wichtig, um Schäden an Gebäuden, Betriebseinrichtungen und Inventar abzudecken.
Je nach Branche bieten sich ausserdem beispielsweise eine Cybercrime-Versicherung, eine Transportversicherung oder eine Flottenversicherung an. Die Expertinnen und Experten der Allianz helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung des passenden Versicherungspakets.