Seit dem 1. Januar 2018 sind sämtliche Pflegeheime der Schweiz gesetzlich verpflichtet, die Medikamentenverbräuche nicht mehr pauschal, sondern patientenspezifisch zu verrechnen und die Daten an die Krankenversicherer zu liefern. Die Daten dienen der Verfeinerung des Risikoausgleichs und werden von den Versicherern zur gemeinsamen Einrichtung KVG geschickt, die anschliessend den Risikoausgleich berechnet. Während der Systemwechsel in praktisch allen Kantonen problemlos vollzogen werden konnte, liegt für den Kanton Freiburg noch keine Lösung vor. Ein letzter Einigungsversuch zwischen Vertretern aus dem Kanton Freiburg und den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer (CSS, HSK und Tarifsuisse) ist gescheitert. Die Einkaufsgemeinschaft HSK umfasst die Versicherer Helsana, Sanitas und KPT. Tarifsuisse vertritt insgesamt 45 Krankenversicherer und hat einen Marktanteil von rund 60 Prozent.
Bisher wurden die Medikamente der Heimbewohner im Kanton Freiburg mittels einer Tagespauschale von Fr. 5.50 abgerechnet. Um das System der pauschalen Abgeltung beibehalten zu können, haben die Pflegeheime bereits vor einiger Zeit eine mögliche Variante für eine Datenlieferung vorgebracht. Allerdings haben die Einkaufsgemeinschaften gemäss Medienmitteilung mehrmals mündlich und schriftlich darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag keine gesetzeskonforme Datenlieferung an die gemeinsame Einrichtung KVG erlaube. Gleichwohl hat die Freiburger Delegation an ihrer Variante festgehalten. Gleichzeitig hat sie zwei von den Einkaufsgemeinschaften vorgeschlagene Lösungsvorschläge, die bereits seit Monaten auf dem Tisch liegen, einmal mehr abgelehnt.
Für die Tarifverbände ist das Scheitern der Verhandlungen nicht nachvollziehbar, wie sie in der Medieninformation schreiben, hätten doch praktisch alle Kantone gezeigt, dass eine problemlose Systemumstellung möglich sei. Man könne nicht für Freiburg eine separate Lösung haben, die keine gesetzeskonforme Datenlieferung zulasse. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Freiburger Pflegeheime werden die gescheiterten Verhandlungen keine Konsequenzen haben. Sie werden auch weiterhin mit den notwendigen Medikamenten versorgt, und diese werden weiterhin von den Krankenkassen vergütet. Offen ist hingegen die Frage, wie die Rechnungsstellung im Kanton Freiburg künftig erfolgen wird und wie hoch die Mehrkosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung ausfallen werden.

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