Ein fixes Rentenalter passt immer weniger in unsere mobile Gesellschaft mit den vielen Jobwechseln. Das zeigen auch verschiedene Studien. Zahlreiche Frauen und Männer streben die vorzeitige Pensionierung an, andere möchten bis ins höhere Alter weiterarbeiten. Der flexible Übergang in den Ruhestand wird auch durch neue Regelungen in der Altersvorsorge begünstigt. Seit diesem Jahr kann die AHV-Rente im Alter zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden. Zudem ist es auch möglich, nur einen Teil der Rente zu beziehen. In der beruflichen Vorsorge gibt es noch bedeutend mehr Varianten für den flexiblen Berufsausstieg bereits ab 58 Jahren.

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Wer sich mit der vorzeitigen, aufgeschobenen oder stufenweisen Pensionierung beschäftigt, sollte allerdings zuerst eine sorgfältige finanzielle Planung für die dritte Lebensphase vornehmen. Dazu gehören ein Budget, das auf die reduzierte Arbeitszeit abgestimmt ist, sowie die Anpassung der Spar- und Ausgabegewohnheiten. 

Weniger Hürden

Laufend mehr Firmen erleichtern in der beruflichen Vorsorge mit innovativen Lösungen den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Die Beschäftigten sollen den Arbeitsprozess flexibel verlassen können. Und dies mit weniger reglementarischen Hürden gespickt. Im heutigen Dreisäulensystem bietet die staatliche AHV noch wenig Spielraum: Der Rentenbezug lässt sich lediglich zwei Jahre vorziehen und bis maximal fünf Jahre aufschieben. Wer früher in Pension geht, muss mit beträchtlichen Abstrichen kalkulieren; die Rente wird in diesem Fall für jedes vorbezogene Jahr lebenslang um 6,8 Prozent gekürzt. Der Bezug lässt sich auch bis zu fünf Jahre aufschieben. Mit dieser Maximalvariante werden Steuern gespart, und bei der AHV-Rente ergibt sich ein Zuschlag von bis zu 31,5 Prozent.

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Auch in der beruflichen Vorsorge verschlechtern sich die Konditionen, wenn ein Versicherter vorzeitig in Pension geht: Die meisten Vorsorgeeinrichtungen kürzen die Rente lebenslang pro Vorbezugsjahr um 3 bis 5 Prozent. Das lässt sich aber durch einen zusätzlichen Einkauf in die Pensionskasse teilweise oder vollständig ausgleichen. Mögliche Lücken in der Altersvorsorge können auch durch den Kauf einer Leibrente vermindert werden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass der Umwandlungssatz bei einer Leibrente deutlich tiefer liegt als im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Angesparte Gelder aus der Säule 3a sorgen zudem für ein besseres finanzielles Gleichgewicht. Bei einer zwangsweisen Frühpensionierung zahlt die Pensionskasse oft eine Überbrückungsrente aus, bis die betroffene Person das ordentliche Rentenalter erreicht.

Gesetzliche Neuerungen erleichtern auch die stufenweise Pensionierung. So sind bis zu fünf Teilpensionierungsschritte möglich. Reduziert eine Arbeitnehmerin ihr Pensum ab dem 58. Altersjahr um bis zur Hälfte, kann sie trotzdem zum bisherigen Lohn versichert bleiben. Der Arbeitgeber muss zwar nur die Hälfte der Vorsorgebeiträge auf dem effektiven Lohn übernehmen, die höheren Arbeitnehmendenbeiträge sorgen aber dafür, dass die Altersrente trotz niedrigerem Salär nicht gekürzt wird.

Grossfirmen gingen voran

Flexible Pensionierungsmodelle stehen schon lange zur Diskussion. Obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sind, werden die Statuten der Vorsorgeeinrichtungen aber nur zögerlich angepasst. Dabei wirkt sich der Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Verschiebungen vor allem in den technischen Berufen aus. Erfahrung und Know-how sind für die Unternehmen wichtig.

Wenn es um moderne Ruhestandsregelungen geht, zeigen sich speziell Grossfirmen innovativ. Schon vor Jahren hat etwa die SBB neue Modelle vorgestellt, mit denen die Mitarbeitenden ihre Erwerbstätigkeit und den Übergang in den dritten Lebensabschnitt individueller gestalten können. Eine Variante setzt dabei gezielt Anreize, um länger im Arbeitsprozess zu bleiben. Auch Versicherungsgesellschaften haben sich mit fortschrittlichen Pensionierungsmodellen für die eigenen Mitarbeitenden bereits profiliert.

In der Praxis entstehen die besten Lösungen rund um die Pensionierung oft im direkten Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Ob man früher oder später aus dem Arbeitsprozess ausscheidet, hängt aber letztlich von den eigenen Bedürfnissen ab.