Schätzungsweise jeder zweite Vermögensfranken in der Schweiz wird vererbt. Das entspricht jährlich rund 90 Milliarden Franken. Handelt es sich um ein Bankguthaben, gehört dieses zum Nachlass der verstorbenen Person und geht auf den oder die rechtmässigen Erben über. Tashi Gumbatshang, Leiter Kompetenz-Center Vermögens- und Vorsorgeberatung bei der Raiffeisen Schweiz, erklärt: «Falls nicht bereits eine über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht existiert, müssen die Erbenden die Bank über den Todesfall informieren und sich gegenüber der Bank durch einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament als solche ausweisen können. Die Bank ist dann verpflichtet, das Bankguthaben an die berechtigten Erben auszuzahlen.» Solange die Erben die erforderlichen Dokumente vorlegen können, ist eine Abwicklung relativ unkompliziert. 

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Bei investiertem Geld sieht die Situation etwas anders aus. «Grundsätzlich handelt es sich bei in Wertschriften investierten Vermögenswerten um sehr liquide Instrumente. Das heisst, die rechtmässigen Erben können diese jederzeit zu aktuellen Marktpreisen veräussern», erläutert Tashi Gumbatshang. Dies betrifft zum Beispiel Aktien oder Fonds. Anders gestaltet sich die Lage bei Fest- und Termingeldanlagen mit festen Laufzeiten, die vertraglich keine vorzeitige Auszahlung vorsehen: «Ob im Einzelfall gegen Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung Ausnahmen gemacht werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Bank.»

 

Nachlassplanung zu Lebzeiten

Nicht nur in diesem Fall, sondern allgemein kann eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung viele Probleme verhindern und vor allem den Familienfrieden sichern. Gumbatshang betont: «Die Erfahrung zeigt, dass die gesetzliche Erbfolge häufig nicht mit dem Willen der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers übereinstimmt.» Vor allem in komplizierten Familienkonstellationen, wie im Konkubinat und in Patchworkfamilien, sind klare Regelungen daher unverzichtbar. Hier können Regelungen zu Lebzeiten Kompliziertes einfacher machen. 

«Werden Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen, ist das nicht selten ein Gewinn für alle, da die Nachfolgegenerationen davon profitieren können, wenn sie es am meisten benötigen», meint der Vorsorgeexperte. «Ein Paradebeispiel hierfür ist der Immobilienerwerb für junge Familien.» So gab in der Raiffeisen-Umfrage «Tabuthema Erbschaft: Wenig Wissen, langes Zaudern» jede zweite Person im Alter von 18 bis 50 Jahren, die davon ausgeht, zu erben, an, ihr Erbe vorziehen zu wollen. 38 Prozent würden die Erbschaft für den Kauf von Wohneigentum einsetzen und 13 Prozent für die Übernahme des Hauses oder der Wohnung der Eltern.

 

Die Sorge, dass das Geld nicht reicht

Warum aber schieben viele die Nachlassregelung auf die lange Bank? «Einer der Hauptgründe ist, dass sich viele Menschen davor scheuen, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen», erklärt Gumbatshang. «Gleichzeitig besteht bei allfälligen Erbvorbezügen oder Schenkungen vielfach die Angst, dass das Vermögen am Ende nicht mehr reichen würde, um den Lebensunterhalt bis zum Tod zu decken.» Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der wachsenden Gesundheits- und Pflegekosten dürften solche Bedenken weiter zunehmen. Auf der anderen Seite fehlt in vielen Fällen auch das Wissen um die Möglichkeiten, die eine frühzeitige Nachlassplanung eröffnen kann. Das hat zur Folge, dass Erbinnen und Erben zum Zeitpunkt des Erbantritts häufig bereits im Rentenalter sind. Dies bestätigt auch die oben erwähnte Raiffeisen-Umfrage.

Es ist menschlich, sich nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzen zu wollen. Aber gerade bei investiertem Vermögen sind klare Regelungen, die bereits zu Lebzeiten getroffen wurden, essenziell. Beziehungsweise sollte mit den Erben besprochen werden, was wie und wo angelegt wurde. Und dass bei Laufzeiten das eigene Alter berücksichtigt werden sollte, ist logisch, aber sicher ein sensibles Thema. Dennoch würde dies allen Beteiligten einige Dinge einfacher machen.