Eigentlich sollte es ganz einfach sein: Die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), welche die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Finanzprodukte erhöhen und Greenwashing vermeiden will, hat einigermassen klar vorgegeben, was «richtig» nachhaltige Fonds enthalten dürfen. Das härtere Kriterium sind die Artikel-9-Fonds. Diese auch als «dunkelgrün» bezeichneten Fonds müssen nachhaltige Investments als Ziel aufweisen sowie die Reduktion der Treibhausgasemissionen anstreben, wie es das Beratungsunternehmen Deloitte zusammenfasst. Sie dürften nur die Aktien oder Obligationen von Unternehmen enthalten, die einen positiven Einfluss («Impact») auf die Gesellschaft oder die Umwelt entfalten, konkrete Absenkungsziele nennen und zeitliche Vorgaben für die Erreichung machen. Bei «hellgrünen» Artikel-8-Fonds genügen bereits der Wille der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsziele zu fördern (siehe auch Interview auf Seite 43).
«Die grossen Artikel-9-Fonds sind eigentlich alle aus dem Umwelt- und Klimabereich oder Wasserfonds», sagt Dominik Boos, Dozent für Asset Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Er nimmt eigene Analysen zu diesem Thema vor. «Neuerdings gelten auch Fonds, die einen CO2-Absenkungspfad verfolgen, als Artikel 9, wenn sie einen sogenannten Paris-aligned Benchmark abbilden – das können dann sogar passive Fonds sein.» Bei den Artikel-8-Fonds «gibt es nun wirklich alles», so Boos. «Für Investoren, die Richtung Impact gehen wollen, ist dieses Label entsprechend absolut irrelevant.»
Es gibt genügend Firmen, in die man als Artikel-9-Fonds investieren könnte. «Nachhaltige Anlagestrategien versuchen ja nicht nur durch Kapitalumschichtung eine Wirkung zu erzielen, sondern auch durch den Dialog mit den Firmen, dem sogenannten Engagement.» Das ist laut Boos in vielen Marktsegmenten vermutlich sogar wirkungsvoller. «Ein Fonds, der ein Portfolio aus Industriefirmen mit hohen Emissionen hält, aber durch einen glaubwürdigen Dialog versucht, den Fussabdruck bei diesen Firmen zu senken, verfolgt sogar ein direktes nachhaltiges Ziel. Das müsste auch als Artikel 9 qualifizieren, vielleicht sogar eher als ein Absenkungspfad.»
«Am Markt hält man es offenbar nicht für notwendig, genaue Angaben zu machen», resümieren die Analysten der US-Investmentbank Jefferies. Deshalb müssten die Fonds einzeln geprüft werden – von den Anlegerinnen und Anlegern oder von den Fachleuten, die sie beraten.