Seit Jahren wird debattiert und gestritten, doch die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ambulante Behandlungen sind ein Segen für die Patienten und Patientinnen, aber auch für die Steuer- und die Prämienzahlenden. Das zeigen diverse Studien, die untersucht haben, wie sich die Einführung der Krankenpflege- und Leistungsverordnung 2019 auswirkte, die auf die Prämisse «Ambulant vor stationär» setzt. Grob gesagt: Die Patientinnen und Patienten sind im Falle von klar definierten Krankheiten bei ambulanter Behandlung – selbstredend – schneller in den eigenen vier Wänden zurück, haben damit mehr Bewegung und sind weniger Krankheitserregern im Spital ausgesetzt. Zudem sind die Behandlungen günstiger.

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Was die Studien aber auch zeigen: Das Potenzial, das eigentlich durch eine Verschiebung von stationär zu ambulant vorhanden wäre, wird bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Krankenkassenverband Curafutura schreibt in einer Studie ernüchternd von einer «eher schleppende Ambulantisierung der Schweiz». Das trifft zu. Auch im Vergleich zum Ausland.

Geschuldet ist dieses mässige Abschneiden dem Umstand, dass Fehlanreize wirken, die den grossen Schritt nach vorn behindern. Zum einen bremst eine realitätsferne Tarifierung im ambulanten Bereich, die der raschen technologischen und betriebswirtschaftlichen Entwicklung nicht Rechnung trägt – mit der Folge, dass die wirklichen Kosteneinsparungen nicht voll zum Tragen kommen. Und da gilt mitunter der Faktor vier bis sieben: Eine Kniegelenkspiegelung kostet ambulant rund 2500 Franken, stationär sind es 8000 Franken; bei gynäkologischen Eingriffen wirds in der Klinik sogar schnell siebenmal teurer.

Zum anderen wirkt die Finanzierung gegen ambulante Eingriffe. Denn diese haben einen preistreibenden Effekt auf die Prämien, weil die ambulanten Leistungen zu 100 Prozent über Prämien bezahlt werden – im Gegensatz zu den stationären Leistungen, die nur zu 45 Prozent über Prämien finanziert werden. Die übrigen 55 Prozent zahlt der Steuerzahler, die Steuerzahlerin in den Kantonen. Der finanzielle Anreiz wirkt ergo in Richtung Spital. Wenn die Umlagerung zur ressourcenschonenden Ambulantisierung des Gesundheitswesens gelingen soll, ist an vielen Stellschrauben zu drehen. Und das Potenzial hat der Bund berechnet: 1 Milliarde Franken im Jahr.