L aut klappernde mechanische Schreib- und Rechenmaschinen, schrill klingelnde Telefonapparate, Zigarettenrauch in der Luft und beengte Verhältnisse an den Pulten des Grossraumbüros – die Arbeitsumgebung vor hundert Jahren hatte mit den Bürolandschaften und CoWorking-Spaces von heute nicht viel gemeinsam. Immerhin waren die «Bureaus» ein relativ sauberer und ruhiger Arbeitsplatz, verglichen mit den Textilfabriken, wo damals weitaus mehr Menschen tätig waren.
Dort waren die Arbeitsbedingungen noch im 19.Jahrhundert sehr hart. Die Luft war heiss und stickig, es herrschten schlechte Lichtverhältnisse, die Maschinen lärmten, es drohte Gefahr durch ungesicherte Anlagen. Der Schutz der Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter hatte keine Priorität: Kinderarbeit, mangelnde Arbeitssicherheit, lange Arbeitstage von bis zu 16 Stunden und Arbeit am Samstag waren die Norm. Wenn jemand krank wurde oder verunfallte, fiel die Arbeitskraft aus und stürzte die Familie oft in Armut. Erst 1912 sagte das schweizerische Stimmvolk Ja zur Schaffung einer obligatorischen Unfallversicherung. Die Suva nahm ihren Betrieb 1918 auf.
«Unfall- und Krankenversicherung war ein Dauerbrenner seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Gesundheitsförderung im heutigen Sinne war nicht vorgesehen», sagt Jakob Tanner, erimitierter Professor für Geschichte der Neuzeit an der Universität Zürich. Jedoch sei klar gewesen, dass Rationalisierungsmassnahmen und Leistungsfähigkeit auch mit dem Ernährungsstil zusammenhingen. «1922 forderten die Gewerkschaften mehr Lohn, während die Unternehmer das Alkoholtrinken bekämpften», erklärt der Sozial- und Wirtschaftshistoriker. Die zu Beginn des ersten Weltkriegs von Frauen gegründete Non-Profit-Organisation «Schweizer Verband für Soldatenwohl» bot preiswerte und gesunde Kost in alkoholfreien Soldatenstuben an. Diese Erfahrungen konnten die innovativen Frauen in den neu geschaffenen Arbeiterkantinen einsetzen: Etwa in der Arbeiterstube der Maschinenfabrik Bühler in Uzwil, der ersten Fabrikkantine 1918 in der Schweiz, die durch ein unabhängiges Dienstleistungsunternehmen geführt wurde. Im Jahr 1922 entstand die erste Selbstbedienungskantine und die erste betriebliche Sozialberatung in der Schweiz im Werk in Uzwil. Heute heisst der damalige «Schweizer Verband Volksdienst (SV)» SV-Group und ist die Nummer eins bei den Schweizer Mitarbeiterrestaurants.
Mehr Zeit zum Kochen
Bevor das erste nationale Fabrikgesetz 1877 in Kraft trat, gab es nur in wenigen Kantonen einen rechtlichen Schutz für die Arbeitskräfte. Jakob Tanner schreibt in seinem Buch «Fabrikmahlzeit», dass die Essensräume für die Arbeiterinnen und Arbeiter, welche die Fabrikbesitzer bereitstellen mussten, häufig nicht genutzt wurden. Das Fabrikgesetz sah eine längere Mittagspause für Frauen vor, damit genug Zeit blieb, zuhause für die Familie zu kochen.
Die rasante Industrialisierung der Schweiz im 19.Jahrhundert brachte es mit sich, dass die Kinder, die bereits in der Landwirtschaft und bei der Heimarbeit mitgearbeitet hatten, auch in den Fabriken eingesetzt wurden – etwa um Maschinen zu putzen oder zerrissene Fäden zu verknüpfen. Das Fabrikgesetz verbot Kinderarbeit für unter 14-Jährige – notabene nur in den Fabriken – und beschränkte die Arbeitszeit auf elf Stunden pro Tag. Erst 1920 trat ein revidiertes Fabrikgesetz mit einer 48-StundenWoche in Kraft.
«Was, Ferien?»
Im heute nicht mehr existierenden Stickereiunternehmen Jacob Rohner A.G. in Rebstein SG konnten die Fabrikarbeiterinnen und -arbeitern in den 1930erJahren Geräte für die häusliche Krankenpflege ausleihen. Die Liste ist in den Statuten der Betriebskrankenkasse von 1930 ersichtlich und umfasst zum Beispiel «verstellbare Krücken, Klystierrohre aus Glas oder Fieberthermometer».
Ferien für die Mitarbeitenden waren vor hundert Jahren hingegen nicht üblich, wie die Autorin Jolanda Spirig in ihrem Buch «Sticken und Beten» (siehe kleines Bild und Fussnote) festhält: Sie beschreibt, wie der 27-jährige Alfons Zünd 1925 erstmals seinen Ferienwunsch äusserte. Der Patron antwortete: «Was, Ferien – so ein gesunder Mann?» Worauf dieser konterte: «Muss ich denn krank sein für Ferien?» Alfons Zünd erhielt darauf eine Woche Ferien.
Ein trauriges Kapitel zum Thema Arbeitsschutz schrieb die schweizerische Uhrenindustrie vor mehr als hundert Jahren. Seit 1907 bemalten Arbeiterinnen die Ziffern und Zeiger der Uhren mit radiumhaltiger Leuchtfarbe, um sie in der Nacht zum Leuchten zu bringen. Radium galt zu Beginn des 20.Jahrhundert als Heilmittel, und die gesundheitsschädigenden radioaktiven Strahlungen waren nicht bekannt. Die Frauen, die diese Art von Heimarbeit meistens übernahmen, waren den schädlichen Strahlen ohne Schutz ausgesetzt.Erst Ende 1950er-Jahre massen die Behörden mit einer Studie die Strahlenbelastungen der Heimarbeiterinnen, was zu einer «Verordnung über den Strahlenschutz» führte, die 1963 in Kraft trat. Im Gegensatz zu den schweizerischen Radiumsetzerinnen organisierten sich ihre US-amerikanischen Kolleginnen und gingen bereits in den 1920erJahren juristisch gegen Arbeitgeber und Behörden vor. Der Prozess endete 1928 in einem Vergleich, und die Geschichte inspirierte 2018 zum Spielfilm «Radium Girls».