Es ist noch nicht lange her, da durften wir in der «Handelszeitung» lesen, wie gut Informierte es schaffen würden, «aus der zweiten Säule auszusteigen, da das System eine Umverteilungsmaschinerie geworden» sei. Eine solche einseitige Darstellung darf nicht unwidersprochen bleiben.
Autor Harry Büsser hat zwar durchaus recht mit seiner Analyse, dass aktuell eine systemwidrige Umverteilung zwischen den Aktiven und den Rentenbeziehenden stattfindet. So wird zum Beispiel ein Teil der Rendite benötigt, um die laufenden Renten zu subventionieren. Er erklärt jedoch weder, wieso dies so ist, noch, was auf Gesetzesebene dagegen unternommen wird.
Schuld an der Umverteilung sind nicht die Pensionskassen, sondern das Zinsumfeld, die zunehmende Langlebigkeit in Kombination mit einem zu hohen BVG-Mindest-Umwandlungssatz und die Risiken an den Finanzmärkten. Der BVG-Mindest-Umwandlungssatz bestimmt, wie das beim Renteneintritt angesparte Alterskapital über die durchschnittlich zu erwartenden Lebensjahre verteilt wird. Ist er zu hoch, reicht das Kapital nicht bis zum Lebensende aus. Dann sind die Pensionskassen gezwungen, einen Teil der Rendite auf dem Kapital der Beitragszahler für die Zahlung der laufenden Renten zu verwenden – dies ist die erwähnte, heutige Umverteilung.
Sie kann nur reduziert werden, wenn der BVG-Mindest-Umwandlungssatz gesenkt wird. Das ist auch das Ziel der laufenden Reform der beruflichen Vorsorge.
Hanspeter Konrad ist der Direktor des Schweizerischer Pensionskassenverbands Asip
Diesbezüglich stehen grundsätzlich zwei Lösungswege zur Diskussion: Der auf dem Kompromiss von Arbeitgeberverband, Gewerkschaftsbund und Travailsuisse basierende Bundesratsvorschlag und eine auf dem Asip-Vorschlag beruhende Alternative.
Bereits im Mai 2019 hat der Pensionskassenverband Asip seinen Vorschlag für eine wirksame BVG-Reform präsentiert. Mit unserem Reform-Vorschlag kann die obligatorische berufliche Mindest-Vorsorge zeitnah, fair und kostengünstig überarbeitet werden. Alle Beteiligten tragen dabei einen Teil zur erfolgreichen Umsetzung bei, ohne dass es zu einer unfairen Umverteilung kommt. Das bisherige gesetzliche Rentenniveau bleibt gesichert.
Unser Reformvorschlag bietet eine faire, günstige und schnelle Lösung
Im Vorschlag sind diese beiden Punkte relevant: Die Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes und die Ausgleichsmassnahmen für die von der Senkung betroffene Übergangsgeneration. Diese steht zu kurz vor der Pensionierung, um noch gegensteuern zu können. Im Asip-Modell fallen – im Gegensatz zum bundesrätlichen Vorschlag – für diese Versicherten kaum Mehrkosten an.
Regt zu Widerspruch an: Der «Millionen-Tipp» in der «Handelszeitung» vom 24. September 2020.
Denn die notwendigen finanziellen Mittel, um das vorhandene Altersguthaben während zehn Jahren prozentual zu erhöhen, sind bei den Pensionskassen bereits vorhanden. Sie müssen nicht ein zweites Mal erhoben werden, indem Arbeitnehmer und Arbeitgeber nochmals zur Kasse gebeten werden.
Die Mittel, die bei den Kassen bereits vorhanden sind, genügen
Der Vorschlag des Bundesrates unterscheidet sich somit von unserem Modell insbesondere in der Ausgestaltung und Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Leider führt dieser offizielle Vorschlag zu einer neuen, nicht weniger schlimmen, systemwidrigen Umverteilung.
So sieht das Modell des Bundesrates zur Finanzierung zeitlich unlimitierte Mehrkosten für die «Übergangsmassnahmen» vor: 0,5 Lohnprozente auf allen AHV-pflichtigen Löhnen. Gerade im aktuellen Umfeld kann man jedoch weder den Arbeitgebenden noch den Arbeitnehmenden zusätzliche Lohnabzüge zumuten, umso mehr als eine systemgerechte Alternative vorliegt. Diese ist sozialverträglicher, versicherten- und wirtschaftsfreundlicher und vermeidet unnötige Lohnabzüge.
«Der Bundesrat sollte seine Scheuklappen in der BVG-Reform endlich ablegen.»
Zur Sicherung des Rentenniveaus müssen auch keine SNB-Gewinne oder Bundesmittel verwendet werden. Es genügen die bei den Pensionskassen vorhandenen Rückstellungen, die diese ja genau für diesen Fall zwingend machen mussten. Nochmals, weil dies scheinbar so schwer zu glauben ist, betone ich: Es braucht keine neuen Lohnabzüge oder sonstigen Mittel.
Der Bundesrat hat kürzlich die Botschaft zur BVG-Reform verabschiedet. Er hält bedauerlicherweise am «Sozialpartnerkompromiss» fest, obwohl dieser in der Vernehmlassung von den bürgerlichen Parteien, wichtigen Verbänden sowie auch von einzelnen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen abgelehnt wurde. Wir haben kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat weiterhin am pauschalen Rentenzuschlag festhält und damit massive Mehrkosten in Kauf nimmt.
Eine auf dem Asip-Vorschlag basierende Alternative fand kein Gehör. Diese verbessert – entgegen den Aussagen des Bundesrates – die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent erhalten bleibt.
Das Parlament sollte daher die eingebrachten Vorschläge zur Sicherung des Rentenniveaus für die Übergangsgeneration, die kurz vor der Pensionierung steht, eingehend prüfen. Es ist nicht einsehbar, warum die bei den Pensionskassen bereits vorhandenen und extra für einen solchen Fall gebildeten Rückstellungen nicht für die Kompensation der Übergangsgeneration einzusetzen sind. Wir fordern vom Parlament eine Abkehr vom Vorschlag des Bundesrates und eine Überarbeitung in Richtung der vorgeschlagenen praxistauglichen Lösung.