Die Coronakrise hat der beruflichen Vorsorge weniger zugesetzt als befürchtet. Doch die fundamentalen Probleme bleiben und wirken sich immer gravierender aus.

Rund 23 000 Corona-Tote hatte der Epidemiologe der Universität Basel Ende März für die Schweiz errechnet – in einem mittleren Szenario. Tausende würden Langzeitschäden davontragen und invalid werden, so die damalige Befürchtung. De facto sind bislang etwas mehr als 1700 Menschen an Covid-19 verstorben. Die Fallzahl Covid-bedingter Invalidität liegt bei ein paar Dutzend. Auswirkungen auf die Pensionskassen sind damit statistisch nicht feststellbar.

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Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Börsenentwicklung. Der Einbruch war brutal und übertraf alle bisherigen Krisen an den Aktienmärkten. Im April 2020 lagen die wichtigsten Indizes rund 25 Prozent unter ihrem Höchst vom Februar 2020. Inzwischen haben sich die relevanten Börsenplätze stark erholt und liegen teilweise wieder nahe bei den Höchstwerten. Der Konjunktureinbruch wird mit gut 8 Prozentpunkten zwar dramatisch ausfallen. Doch grosszügig ermöglichte Kurzarbeit und Arbeitslosengelder sorgen dafür, dass sich die Pensionskassenbeiträge nur unwesentlich verringern. Die Deckungsgrade der meisten Vorsorgeeinrichtungen werden demnach weniger stark einbrechen als noch im Frühsommer befürchtet. Sie dürften gemäss Complementa-Umfrage Ende 2020 bei 105 Prozent liegen. Das sind nur 3 Prozentpunkte weniger als Ende des herausragenden Jahres 2019. Letzte Prognosen gehen sogar davon aus, dass der hohe Deckungsgrad von 2019 gehalten werden kann. Nur die wenigsten Pensionskassen werden wegen Corona in Unterdeckung geraten.

Sichere Renditen nur schwer erzielbar

Also alles bestens? Keineswegs. Denn die strukturellen Probleme der beruflichen Vorsorge bleiben ungelöst und verschärfen sich weiter. Basis allen Übels ist die erfreuliche Tatsache, dass wir alle immer älter werden – zumindest statistisch betrachtet. Die Restlebenserwartung der 65-Jährigen ist allein in den letzten 20 Jahren um 2,8 Jahre gestiegen. Ob das in Zukunft auch so bleibt, wird sich weisen. Die statistische Kurve ist in den letzten Jahren leicht abgeflacht, lässt aber für beide Thesen genügend Spielraum. Die weiter steigende Zahl Hundertjähriger lässt aber vermuten, dass die Lebenserwartung nicht so bald stagniert. So oder so ist klar: Dasselbe Altersguthaben muss für viele zusätzliche Lebensjahre reichen.

Das zweite Problem: Sichere Erträge lassen sich kaum mehr erzielen. Schweizer Staatsanleihen rentieren im Minusbereich. Und daran wird sich so rasch auch nichts ändern; Analysten gehen davon aus, dass uns die Minuszinsen noch mindestens fünf Jahre begleiten werden. Umso wichtiger sind für die Kassenwarte der Vorsorgeeinrichtungen stetig fliessende Mieteinnahmen aus Immobilienbeständen und steigende Börsenkurse. In dieser Beziehung sind sie in den letzten Jahren allerdings durchaus verwöhnt worden.

Allein im Boomjahr 2019 stieg das Börsenbarometer in der Schweiz und an den wichtigsten internationalen Märkten um gegen 30 Prozent. Unter dem Strich blieb den Pensionskassen eine Performance von 10,5 Prozent.

Die Schwankungsbreite ist jedoch hoch und liegt jedes Jahr bei plus/minus 50 Prozent – ein starker Hinweis darauf, dass es einigen Kassen an Professionalität bei der Verwaltung ihrer Vermögen fehlt. Im extrem schwierigen 1. Quartal 2020 mit einem starken Aufschwung in den ersten beiden Monaten und einem noch stärkeren Abschwung im letzten Monat des Quartals, fuhren die meisten Kassen ein Minus von 5 bis 10 Prozent ein. Einzig bei der Transparenta hielt sich der Crash mit einem Minus von 2,8 Prozent in Grenzen. Als eine von ganz wenigen Kassen hatte sie ihre Aktienpositionen vollständig mit Put-Optionen abgesichert. Die Folge sind bei den meisten Kassen ungenügend gefüllte Wertschwankungsreserven, die derzeit nur etwa 65 Prozent betragen.

Viel gravierender wirkt sich allerdings der politisch verankerte Umwandlungssatz von 6,8 Prozent im BVG-Obligatorium aus. Rein rechnerisch müsste er bei 4,84 Prozent liegen.

Umwandlungssatz entspricht nicht der Lebenserwartung

Aktuarisch korrekt könnten pro 100 000 Franken bloss 4840 statt 6800 Franken ausbezahlt werden – also fast 30 Prozent weniger. Die meisten Pensionskassen behelfen sich damit, dass sie auf Gelder im überobligatorischen Bereich einen tieferen Umwandlungssatz anwenden. Sogenannt umhüllende Einrichtungen werfen das gesamte Kapital in einen grossen Topf und gewähren darauf einen tieferen Umwandlungssatz. Heute liegt er faktisch bei 5,53 Prozent und soll in den kommenden fünf Jahren um weitere 0,3 Prozentpunkte sinken.

Für die Versicherten heisst dies eine massive Einbusse bei ihren monatlichen Pensionskassenrenten. Erhielt ein Versicherter mit einem Einkommen von 80 000 Franken im Jahr 2013 nach der Pensionierung noch eine Rente von 80 Prozent (AHV und PK zusammen), so sind es heute bloss noch 67 Prozent. Oder in Franken: Statt 64 000 Franken, gibt es heute bei ansonsten gleichen Voraussetzungen nur noch 55 000 Franken Rente. Viele Versicherte erreichen das versprochene Leistungsziel von 60 Prozent nicht mehr. Gleichzeitig bleibt die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge von oben nach unten und von jung zu alt hoch, obwohl das in der 2. Säule gar nicht vorgesehen ist. Im Gegensatz zur AHV soll im BVG jeder Versicherte Alterskapital für sich selbst ansparen. Die Realität ist eine andere: Allein im letzten Jahr wurden Vorsorgeguthaben von 7,2 Milliarden Franken umverteilt, wie die Oberaufsichtskommission für die Pensionskassen (OAK) ausgerechnet hat.

Reformen wären zwingend erforderlich

Die fatale Kombination aus steigender Lebenserwartung und ungenügenden Erträgen zwingt eigentlich zu drastischen Reformschritten. Die Stellschrauben sind bekannt: Höheres Rentenalter, höhere Beiträge oder tiefere Renten. Die Diskussionen dazu sind episch. Doch es passiert nichts. Denn jede dieser Stellschrauben hat ihre Wächter, die alle Kraft darauf verwenden, dass an ihrem Rädchen nicht gedreht werde. Unverrückbar und breit abgestützt ist die Überzeugung, dass einmal gesprochene Renten nicht oder nur im äussersten Notfall reduziert werden dürfen. Sie verfügen über einen gesetzlichen Schutz, der sie praktisch unantastbar macht.

Von bürgerlicher Seite kommt die Forderung, das gesetzliche Rentenalter anzuheben und fiskalische Anreize zur frühzeitigen Pensionierung abzuschaffen. Auch links der Mitte verschliessen sich viele der Erkenntnis nicht, dass die steigende Lebenserwartung einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent nicht mehr zulässt. Mit dem Hinweis, ältere Arbeitnehmende hätten heute schon grösste Mühe, im Arbeitsprozess zu bleiben, wird eine Anhebung des Rentenalters dennoch abgeblockt.

Umgekehrt wehren sich die Bürgerlichen gegen höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge oder Zahlungen aus dem Steuertopf. Sie verweisen auf die Corona-bedingt dramatische Verschlechterung der Staatsfinanzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, die mit steigenden Lohnnebenkosten zu leiden droht.

Koalitionsvorschlag bereits unter Beschuss

Der Gewerkschaftsbund und der Schweizerische Arbeitgeberverband suchten in dieser verfahrenen Situation den Befreiungsschlag und unterbreiteten einen gemeinsamen Lösungsvorschlag. Kernpunkte: Tieferer Umwandlungssatz (6 Prozent), tieferer Koordinationsabzug, abgeflachte Skala bei den Altersgutschriften und ein Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken für die Übergangsgeneration während 15 Jahren. Die Finanzierung soll über einen Zuschlag von 0,5 Lohnprozenten erfolgen. Schwachpunkt des Vorschlags: Mehrkosten von über 3 Milliarden Franken jährlich und eine Zementierung der unbefriedigenden Situation auf viele Jahre hinaus.

Das erkannte auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und konterte mit einem Gegenvorschlag, der unter dem Strich nur 1,3 Milliarden kosten soll: Der Umwandlungssatz sinkt ebenfalls auf 6 Prozent, Koordinationsabzug und Altersskala orientieren sich an den heutigen Werten. Die Übergangsgeneration erhält bloss eine Vergütung ihres effektiven Ausfalls über zehn Jahre. Die Finanzierung erfolgt über Abgaben der Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds. Doch damit beissen sie bei den Gewerkschaften auf Granit. Und gleichzeitig verärgern sie die Arbeitgeberverbände, die hart um diesen Kompromiss gerungen haben.

Baumeister, Detailhändler und Banken suchten Anfang Jahr mit einer neuen Lösungsidee den Ausweg aus der Pattsituation. Sie orientiert sich vorab am Vorschlag des SGV, möchte die Kosten aber aus den Rückstellungen finanzieren. Der Umwandlungssatz würde wie in den beiden andern Vorschlägen auf 6 Prozent sinken. Die Mehrkosten gegenüber heute lägen bei 1,6 Milliarden Franken. Die drei beteiligten Arbeitgeberverbände stören sich vor allem am Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum auch Grossverdiener 200 Franken pro Monat mehr Rente erhalten sollten», sagt Benedikt Koch, Direktor des Baumeisterverbandes. «Unser Vorschlag unterstützt gezielt jene, die weniger Rente bekommen, statt mit der Giesskanne Geld von den Aktiven an die Rentner zu verteilen.» Auch dieser Vorschlag ist für die Gewerkschaften allerdings ein No-Go. Sie halten mit dem Dachverband der Arbeitgeber an ihrem Modell fest.

Viele Ideen, kaum realistische Chancen

Weiteren Ideen wie etwa dem Vorschlag des Pensionskassenverbands Asip werden kaum mehr als Aussenseiterchancen eingeräumt. Der Asip will den Umwandlungssatz auf 5,8 Prozent senken. Der Ausgleich der Minderrenten soll mit den Reserven, die formell den Versicherten gehören, bereits erfolgt sein.

Als «interessant», aber ebenfalls chancenlos gilt ein Vorschlag der Pensionskassenexperten Martin Wechsler und Fabian Thommen: Sie propagieren ein Rentensplitting für Mann und Frau. Dabei würde die Witwenrente wegfallen. Für alleinstehende Frauen wäre dies von Vorteil. Für verheiratete Paare jedoch ein Nachteil. Sie müssten gegenüber heute mit tieferen Renten rechnen.

Es droht auch diesmal eine Null-Lösung

Die Folge: Keiner der Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, dürfte die parlamentarische Debatte unbeschadet überstehen. Im Gegenteil: Es zeichnet sich ab, dass eine breit abgestützte Reform auch diesmal wieder nicht zustande kommt. Das spielt jenen meist links-grünen Kreisen in die Hände, die ganz grundsätzlich der Ansicht sind, es brauche noch auf lange Sicht keine Änderung der heutigen BVG-Regeln. Sie bezweifeln, dass die Lebenserwartung weiter steigen wird, gehen sogar eher davon aus, dass sie wegen Bewegungsarmut, ungesunder Ernährung oder einer neuen Pandemie auch wieder sinken könnte. Die Renditen der Pensionskassen halten sie für ausreichend, um den Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent zu belassen. Vorausgesetzt die Vorsorgestiftungen würden die Erträge grossmehrheitlich an ihre Versicherten weitergeben, statt sie in überhöhte Verwaltungskosten und unnötig hoch aufgestockte Reserven versickern zu lassen. Zudem liessen sich die Renditen leicht erhöhen, wie der Quervergleich zu andern OECD-Ländern zeige.

Dahinter steckt nicht zuletzt die politisch gefärbte Überzeugung, dass eine Umverteilung von «reich» zu «arm» auch in der beruflichen Vorsorge wünschenswert sei. Die Volkspension auf kaltem Weg. Was sich allzu simpel anhört, darf nicht unterschätzt werden. Das Beharrungsvermögen am Status quo ist gross. Und die Argumentation hat schon zweimal beim Volk verfangen, als es um die rechnerisch klar notwendige Senkung des Umwandlungssatzes ging.

Vor allem das Argument ungenügender Renditen bei den schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen ist nicht von der Hand zu weisen. Eine McKinsey-Studie kam Anfang Jahr zum Schluss, dass vergleichbare Länder wie Kanada, Dänemark oder die Niederlande sehr viel höhere Renditen erwirtschaften.

Private Vorsorge gewinnt an Bedeutung

Bereinigt um unterschiedliche Währungsund Zinsfaktoren, könnten die Schweizer Pensionskassen 0,6 bis 1,15 Prozent mehr Rendite erwirtschaften, zeigt der McKinsey-Report. Was sich nach wenig anhört, ist letztlich viel Geld: Pro Versichertem würde das durchschnittliche Altersguthaben damit um 50 000 bis 100 000 Franken steigen. Dies ist mit ein Grund, warum das Schweizer Vorsorgesystem im internationalen Vergleich an Vorbildcharakter verloren hat und ins Mittelfeld abgerutscht ist. Sollte also auch die Rentenreform 2022 scheitern, bliebe letztlich nur, seine Vorsorge mit privaten zusätzlichen Ersparnissen abzusichern. Das immerhin könnte künftig etwas einfacher werden: Schon bald soll es möglich sein, verpasste Beiträge in die steuerlich privilegierte Säule 3a nachzuzahlen. Hier wenigstens kann man sicher sein, dass man für sein eigenes Alter vorsorgt. Eine Umverteilung ist zumindest in der 3. Säule bislang nicht zu befürchten.