Es dürfte sich um eines der grössten derzeit laufenden Transformationsprojekte im Lande handeln. Unter dem Namen Justitia 4.0 soll in einem auf acht Jahre angelegten Vorhaben der digitale Wandel in der Schweizer Justiz Einzug halten: Die papierlose Justizakte wird in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren von alle Beteiligten verwendet und medienbruchfrei in einer hochsicheren digitalen Umgebung ausgetauscht. So soll ab 2026 nur noch der Bürger Papier im Rechtsverkehr verwenden dürfen.
Betroffen sind geschätzte 30 000 Richter und Anwälte, aber auch Mitarbeitende des Justizvollzugs und der Polizei. Kurz gesagt zielt das im Frühjahr 2019 lancierte Projekt auf den elektronischen Datenaustausch der Justiz über alle föderalen Stufen und Instanzen hinweg. Ab Beginn eines Verfahrens, also vom Tatort bis zum Abschluss und der Archivierung, sollen dereinst die Akten elektronisch geführt werden und generell als massgebend und rechtsgültig etabliert sein.
it der Umsetzung sind im Wesentlichen die Gerichte mit ihren Vertretern der Justizkonferenz und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) betraut. Hinzu kommt das Bundesamt für Justiz für die erforderlichen Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene, das voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 eine Vernehmlassung für das sogenannte E-Justice-Gesetz starten wird.
Es ist eine digitale Transformation, ein Change Management.
Interessant ist an Justitia 4.0, dass dieses Transformationsprojekt von Anfang an nicht nur als IT-Projekt verstanden wurde. Vielmehr adressiert man neben den organisatorischen Aspekten immer auch den damit einhergehenden Kulturwandel der Justizarbeit. Im soeben vorgelegten Hausheft des auf die öffentliche Verwaltung fokussierten IT-Dienstleisters Abraxas Informatik spricht Jens Piesbergen von einem doppelten Paradigmenwechsel. Der Pro-gramm-Manager der vom KKJPD geführten Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS) gehört zu den besten Kennern des Projekts und erklärt, dass man zur Realisierung eben keinen Top-down-Ansatz gewählt habe. Zwar hätten so bestehende Lösungen aus dem Ausland eingekauft und zügig eingeführt werden können. «Doch mit diesem Vorgehen hätten wir keinen personellen und politischen Rückhalt. Wir haben in der Schweiz ein föderales System, ein Milizprinzip mit Vor- und Nachteilen: Man diskutiert etwas länger, hat aber eine tragfähige Lösung.» Zudem betont Piesbergen, dass er nicht gern von Digitalisierung spreche. Der Begriff sei zu eng und zu technisch. «Was wir umsetzen, ist eine digitale Transformation respektive ein Change Management. Im Rahmen der Strafjustiz muss sich diese Transformation nicht nur in den Köpfen vollziehen, sondern sich darüber hinaus in Obligatorien der Gesetzgebung sowie in den internen Weisungen von Generalstaatsanwälten und kantonalen Gerichtspräsidenten niederschlagen.»
Konkret geht es um einen doppelten Paradigmenwechsel, weil mit dem Wegfallen des Papiers in den Gerichten und Kanzleien eine neue Arbeitskultur in der Justiz Einzug halten wird. Zudem rücken Legislative und Exekutive mit der Judikative auf neue Weise digital zusammen, auch wenn weiterhin die Strafprozessordnung (StPO) die Verfahrensabläufe zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug mit den Gerichten regelt.
Dass es sich gleichwohl um ein eminent technisches Projekt handelt, lässt sich an den ersten Resultaten ablesen. Sie basieren auf für die Polizeiarbeit erarbeiteten Standards und betreffen beispielsweise in der Vorgangsbearbeitung den Datenaustausch zwischen den Straf- und Justizvollzugsbehörden. Pilotkantone wie St. Gallen testen den strukturierten Datenaustausch bereits.
Konkret wurde für die durchgängige, zur Sicherstellung der Interoperabilität wichtige medienbruchfreie Datenübermittlung ein Testportal zur Qualitätssicherung, der Sanitycheck-Service (SCS), entwickelt. So wurde etwa das Strafregister über SCS-geprüfte Schnittstellen in das wachsende Justitia-4.0-Ökosystem integriert. Folgen sollen demnächst das Waf-fen- und Strafregister sowie die Migra-tions- und Strassenverkehrsämter. Weiter ist bereits das sogenannte Secemail realisiert, über das ein sicherer E-Mail-Verkehr zwischen den Behörden möglich ist.
Schliesslich sei auch noch das Justizportal «Justitia.Swiss» genannt, das schon beim Strafgericht des Kantons Basel-Stadt im Einsatz steht, um zum Beispiel Einvernahmen elektronisch abzuwickeln. Abzuwarten bleibt, ob das so umfangreiche Transformationsprojekt auch weiterhin, ohne Wellen zu schlagen, umgesetzt werden kann.