Die Jungsozialisten wollen die finanzielle Last der Klimakrise auf die wohlhabendsten Bürger verteilen und planen, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent auf Vermögen von über 50 Millionen Franken einzuführen. Dabei soll die Steuer nur auf den Betrag erhoben werden, der diese Schwelle übersteigt, während die ersten 50 Millionen steuerfrei bleiben. Schätzungen zufolge verfügen derzeit über 3000 Personen in der Schweiz über ein solches Vermögen, das insgesamt auf rund 550 Milliarden Franken geschätzt wird. Laut PwC sind etwa 20 Prozent dieses Vermögens in Immobilien investiert, darunter auch Luxusimmobilien, die als Erst- oder Zweitwohnsitz in der Schweiz genutzt werden.
Einige der betroffenen Vermögenden haben sich bereits kritisch zu den Plänen geäussert. Unternehmer und Unternehmerinnen wie Peter Spuhler, Simon Michel, Hans-Jörg Bertschi und Magdalena Martullo-Blocher sehen darin eine «Enteignungsinitiative» und drohen, die Schweiz zu verlassen, da ihre Erben ansonsten gezwungen wären, die Unternehmen wegen der hohen Steuerlast zu verkaufen.
In der Schweiz müssen Immobilien aktuell als unbewegliche Güter besteuert werden. Nach den neuen Vorschlägen würde ein Steueranteil von 50 Prozent auf Immobilienportfolios erhoben, die einen Eigenkapitalwert von über 50 Millionen Franken aufweisen. Bei niedrigeren Portfoliowerten hängt die Besteuerung vom Gesamtvermögen des Erblassers ab, das in der Schweiz steuerpflichtig ist. Sollten vermögende Personen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und ausschliesslich Immobilienwerte in der Schweiz behalten, wären nur Objekte mit einem Wert von über 50 Millionen Franken von der Erbschaftssteuer betroffen. Dies gilt auch für Eigentümer und Eigentümerinnen von Schweizer Luxusimmobilien mit Wohnsitz im Ausland. Ein Wegzug ins Ausland könnte zu einer erheblichen zusätzlichen Steuerbelastung führen, da die Schweiz nur mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich Erbschafts- und Nachlasssteuern abgeschlossen hat.
Risiken für den Luxusimmobilienmarkt
Internationale Beispiele zeigen, dass Personen mit sehr hohen Vermögen oft auf zusätzliche Steuerlasten durch Wegzug reagieren. Die Schweiz erlebte in den letzten Jahren beispielsweise eine regelrechte Einwanderungswelle von norwegischen Millionären aufgrund der dortigen neuen Steuergesetzgebung. Auch könnten Immobilienverkäufe nötig werden, um die Erbschaftssteuer zu begleichen. Aufgrund der hohen Steuergrenze von 50 Millionen Franken wird jedoch kein massiver Ausverkauf von Immobilien erwartet.
Betroffene Liegenschaften könnten durch höhere Beleihung oder Überführung in Immobilienaktiengesellschaften von der Steuerlast befreit werden. Besonders betroffen wären Luxusimmobilien im höheren Preissegment, die weniger als 0,5 Prozent des Schweizer Eigenheimmarktes ausmachen. Vor allem in Regionen wie dem Zürichsee, Genfersee, der Zentralschweiz, dem Engadin sowie in den Berner und Walliser Alpen, wo sich die meisten hochpreisigen Immobilien befinden, könnten Unsicherheiten bezüglich der Initiative bereits vor der Abstimmung zu einem Nachfragerückgang führen. Eine mögliche rückwirkende Einführung der Steuer zum Zeitpunkt des Abstimmungsdatums könnte zusätzliche Verunsicherung schaffen. Eigentümer, die schnell verkaufen müssen, könnten mit Preisabschlägen konfrontiert werden. Eine Annahme der Initiative könnte zudem zu einem vorübergehenden Stillstand im Luxussegment führen, bis Klarheit über die konkrete gesetzliche Umsetzung besteht.