Der Trend geht eindeutig hin zum E-Truck, das zeigen die Zulassungszahlen in der Schweiz, aber auch in zahlreichen europäischen Ländern. Diese umweltfreundlichen Fahrzeuge sind allerdings noch immer erheblich teurer als ein Truck mit einem Dieselmotor. Derzeit spricht man in der Branche von einem Faktor drei bis vier. Für die Betreiber von elektrisch angetriebenen Liefer- oder Lastwagen stellt sich somit die Frage, wann ein E-Truck die Kostenparität eines Verbrenners erreicht. «Diese Frage ist äusserst vielschichtig», stellt Peter Galliker, CEO der Galliker Transport & Logistics fest. Für ihn und für Josef Jäger, VR-Präsident und Direktor der Camion Transport AG, sowie Hans-Peter Dreier, CEO der Dreier AG, kann die Frage, wann der E-Truck die Kostenparität eines Verbrenners erreichen wird, nicht eindeutig beantwortet werden.

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Diese hängt von einer ganzen Reihe von Einflussfaktoren ab. So sind etwa E-Trucks bei Wartungsarbeiten oder möglichen Reparaturen im Vorteil, denn sie weisen weniger Verschleissteile auf und Öl- und Filterwechsel entfallen. Aber auch bezüglich Effizienz weisen E-Trucks Pluspunkte auf, denn sie emittieren keine Abgase und sind leiser unterwegs. 

 

Strom billiger als Diesel

Ein wichtiges Element in der Berechnung der Total Cost of Ownership (TCO) werden die Stromkosten sein. Wesentliche Nutzfahrzeughersteller gehen derzeit davon aus, dass  kommerzieller Strom in vielen Märkten pro Kilometer zum Teil deutlich billiger ist als Diesel-Treibstoff, im europäischen Mittel etwa um den Faktor zwei. Bleibt dies so, dann ist der E-Truck in Sachen Treibstoffkosten im Vorteil.

Bei der Berechnung der TCO beider Fahrzeugtypen spielt aber auch die jährliche Fahrleistung eine Rolle. Schwere E-Trucks mit einer jährlichen Fahrleistung von 80’000 km werden früher die Kostenparität erreichen. Beträgt die Jahresfahrleistung aber lediglich 40’000 bis 50’000 km, ist die LSVA-Befreiung deutlich kleiner, und es muss mit TCO-Kosten mit einem Faktor von 1,3 bis 1,6 gerechnet werden.

 

Aufwendungen für die Ladeinfrastruktur 

Beim Kostenvergleich müssen auch die Aufwendungen für ein Ladenetz  berücksichtigt werden. Können die Fahrzeuge mit eigenen Fotovoltaikanlagen geladen werden, beeinflusst dies die Kostenrechnung positiv. In der Schweiz sind E-Trucks laut derzeitiger Regelung bis Ende 2030 von der LSVA befreit. Nach diesem Datum sollen auch diese der LSVA unterstellt werden. Allerdings sieht der Bundesrat in der bis zum 24. Mai 2024 laufenden Vernehmlassung vor, dass E-Trucks in die tiefste Abgabekategorie eingeteilt werden sollen, und die momentan saubersten Fahrzeuge nach der Abgasnorm Euro 6 in die zweitgünstigste Abgabekategorie abklassiert würden. 

Beim einem Kostenvergleich ist auch der Preis und die Leistungsfähigkeit der Batterien zu berücksichtigen. Hier sind in den kommenden Jahren noch Entwicklungssprünge zu erwarten. Die Batteriekapazitäten werden steigen und die Kosten für Batterien werden – dies belegen Studien – weiter sinken. Schon heute erreichen batterieelektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge Reichweiten von 400 bis 500 Kilometern.

Eine Umfrage der «Handelszeitung» bei verschiedenen Logistik-Dienstleistern hat gezeigt, dass es momentan recht schwierig ist, einen exakten Zeitpunkt zu nennen, wann der E-Truck das Kostenniveau eines Verbrenners erreichen wird. Berücksichtigt man alle erwähnten Kosten, gehen die meisten davon aus, dass der E-Truck in etwa sechs bis zehn Jahren die Kostenparität zum Diesel erreichen könnte.