Traditionelle Zahlungssysteme, die oft mehrere Stunden bis Tage für Transaktionen benötigen, stossen in einer digitalen Gesellschaft an ihre Grenzen. Die Menschen erwarten Interaktionen in Echtzeit. Mit Instant Payment (IP) haben die Finanzinstitute auf diese Nachfrage reagiert. Denn Instant-Zahlungen sind Überweisungen, die täglich, rund um die Uhr und innerhalb von wenigen Sekunden zwischen den Finanzinstituten in der Schweiz und Liechtenstein verarbeitet werden. Anders als herkömmliche Überweisungen, die in der Regel einen Geschäftstag benötigen und an fixe Verarbeitungszeiten gebunden sind, werden Instant-Zahlungen innert Sekunden von einem Konto auf ein anderes übertragen. Und diese Technologie bietet nicht nur Komfort und Effizienz für Privatpersonen, sondern auch erhebliche Geschäftsvorteile für Unternehmen und Banken. Durch die Echtzeitzahlungen profitieren Unternehmen von verbesserter Liquidität und einer schnelleren Auftragserfüllung, während die Konsumenten die Freiheit und Flexibilität geniessen, Gelder sofort zu transferieren, sei es für den Kauf von Waren oder das Bezahlen von Rechnungen.

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Gutschrift innerhalb von Sekunden

Aktuell liegt der maximale Betrag, den eine Kundin mittels Instant-Zahlungen beispielsweise über das E-Banking senden kann, bei 20’000 Franken. Die Gutschrift erfolgt dabei innerhalb von maximal 10 Sekunden auf das Konto der Empfängerbank, und der Betrag steht dem Zahlungsempfänger sofort zur Verfügung. Die Absenderin erhält zudem in Echtzeit die Bestätigung, ob die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. Das hat einen wichtigen Vorteil: Bei der IP-Zahlung weiss die Auftraggeberin mit Gewissheit, dass ihre Zahlung gutgeschrieben wurde. Teure und aufwendige Nachforschungen, die die Buchhaltung und das Finanzmanagement belasten, entfallen.

Wichtig in diesem Kontext ist es, zu wissen, dass es vorkommen kann, dass die Empfängerbank eine Instant-Zahlung nicht akzeptiert. Das kann unterschiedliche Gründe haben. In den meisten Fällen ist die Datenqualität nicht ausreichend. So ist ein häufiger Ablehnungsgrund, dass der in der Zahlung angegebene Name nicht mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. In solchen Fällen wird die Zahlung von der Empfängerbank automatisch aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Der Absender sollte in diesen Fällen die Zahlungsdaten prüfen und korrigieren.

Wurde eine Instant-Zahlung irrtümlich ausgeführt, kann der Absender bei seiner Bank eine Nachforschung in Auftrag geben und die Rückerstattung der Zahlung durch die Empfängerbank anfordern. Mit Betonung auf fordern, denn die Rückgabe einer bereits gutgeschriebenen Instant-Zahlung hängt von den jeweiligen Geschäftsbedingungen der beteiligten Banken ab. In der Regel wird nämlich die Empfängerbank den Kontoinhaber um Zustimmung bitten, bevor sie eine Rückbuchung veranlasst.

 

Sicherheitscheck führte zur Verzögerung

In der Schweiz hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) bereits im Jahr 2021 beschlossen, dass Banken zur Annahme von IP verpflichtet sind. Doch erst jetzt setzt sich diese Zahlungsmethode durch – unterstützt vor allem auch durch den Einsatz von SIX Swiss Exchange. Ein wesentlicher Grund der Verzögerung war die technische und organisatorische Komplexität der Implementierung. Das bestehende Abwicklungssystem SIC 4 der Schweiz für Real-Time-Gross-Settlement-Zahlungen (RTGS) ist nicht darauf ausgerichtet, Zahlungen in Echtzeit zu verarbeiten. Mit SIC 5 musste daher ein ganz neues System umgesetzt werden. SIC 5 ist nun in der Lage, Echtzeit- und normale RTGS-Zahlungen zu verarbeiten und das bestehende System vollständig abzulösen.

Und auch aufseiten der Banken erforderten die Anpassungen in den bestehenden Systemen und Prozessen umfangreiche Vorbereitungen und Tests, um sicherzustellen, dass IP reibungslos und vor allem sicher funktionieren kann. Die grössten Bedenken gab es hinsichtlich der Sicherheit und Betrugsprävention. Denn die Einführung von IP bringt neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Echtzeitüberprüfung und -verarbeitung von Zahlungen. Die Banken mussten sicherstellen, dass ihre Systeme robust genug sind, um Betrugsversuche zu erkennen und zu verhindern. Ein weiterer Faktor war ausserdem die Notwendigkeit der Koordination und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im Finanzsektor, einschliesslich der Banken, Zahlungsdienstleister und Regulierungsbehörden.

 

Sepa-Zahlungen bleiben relevant

Da die Schweiz noch nicht einmal ein Jahr lang IP-Zahlungen ermöglicht, ist das Angebot für grenzüberschreitende IP-Zahlungen zurzeit noch limitiert. Dieser Ausbauschritt erfordert eine Anbindung des Schweizer IP-Systems an IP-Systeme in anderen Ländern. Sobald dies möglich ist, bietet IP vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zahlreiche Vorteile: Internationale Transaktionen können ebenfalls innerhalb von Sekunden abgeschlossen werden, was den Cashflow verbessert und die Liquidität erhöht. Dazu erhöhen schnelle und zuverlässige Zahlungen die Kundenzufriedenheit.

Geht es um die Umrechnung, lässt sich jetzt schon sagen: Der Franken ist eine starke Währung. Zahlungen können daher problemlos in die ganze Welt verschickt werden. Es ist jedoch sinnvoll, die Währung des Empfängerkontos zu kennen. Für Zahlungen in den Euro-Raum (Sepa-Zahlungen) lohnt es sich in den meisten Fällen, eine kostenlose oder sehr günstige Sepa-Zahlung in Euro aufzugeben. Das ist nämlich oft günstiger als die Franken-Zahlung, und durch die Regulationen im EU-Raum ist sichergestellt, dass die Zahlungen schnell und ohne Abzüge bei der Empfängerbank ankommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zahlungsverkehr in den nächsten Jahren durch technologische Innovationen, neue Zahlungsarten und regulatorische Änderungen geprägt sein wird. Diese Entwicklungen werden dazu beitragen, den Zahlungsverkehr effizienter, sicherer und kundenfreundlicher zu gestalten.

Strukturierte Adressen – noch mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr

Ab November 2026 werden im Zahlungsverkehr in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen akzeptiert. Dies ermöglicht die effizientere Prüfung und die eindeutige Bestimmung einer Adresse und erhöht die Sicherheit bei Überweisungen. Verwechslungen zwischen Strassen-, Orts- und Ländernamen können so aktiv verhindert werden, was die Verarbeitung in Datenbanken, Formularen oder Softwareanwendungen erleichtert. Für die strukturierte Adresse von Parteien in der Schweiz werden folgende Elemente empfohlen: Strassenname, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt und Land. Die Angaben Stadt und Land sind dabei verpflichtend anzugeben und in der Meldung obligatorische Elemente.