Das geplante Gesetz über die Transparenz juristischer Personen zielt darauf ab, die Transparenz von Unternehmen und anderen juristischen Personen zu erhöhen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Im Kern sieht es vor, dass Unternehmen Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten offenlegen müssen. Dazu gehören natürliche Personen, die einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, wie etwa Eigentümer oder Personen mit entscheidenden Stimmrechten. Diese Informationen sollen in einem zentralen Register erfasst werden, das von den Behörden eingesehen werden kann. Das Gesetz ist Teil der internationalen Bemühungen, die Transparenz im Finanzsektor zu stärken und den Missbrauch von Briefkastenfirmen zu verhindern. Es erhöht auch die Meldepflichten und verschärft die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen.

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Der Autor

Marc Bräutigam, Leiter Institut Treuhand und Recht, Treuhandsuisse

Mehr Transparenz

Kernpunkte des geplanten Gesetzes über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) sind:

  1. Zentrale Offenlegung wirtschaftlich Berechtigte: Das Gesetz verpflichtet juristische Personen, Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten – also die natürlichen Personen, die effektiv Kontrolle über die Firma ausüben – offenzulegen. Dies betrifft insbesondere Personen, die direkt oder indirekt eine bedeutende Beteiligung am Unternehmen halten (etwa mehr als 25 Prozent der Anteile) oder massgeblichen Einfluss auf Entscheidungen haben.
  2. Zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte: Diese Informationen sollen in einem zentralen Register gesammelt werden, das den zuständigen Behörden zugänglich ist. Dieses Register soll die Transparenz erhöhen und es den Behörden ermöglichen, bei Verdachtsmomenten auf Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten schneller und effizienter zu reagieren.
  3. Verstärkte Meldepflichten: Unternehmen müssen bei Änderungen in der Eigentümerstruktur oder bei wesentlichen Einflussnehmern diese Informationen aktualisieren und melden. Dies erhöht die Verantwortung der Unternehmen, für korrekte und vollständige Angaben zu sorgen.

 

Kernpunkte des geplanten Geldwäschereigesetzes (GwG) sind:

Neu sollen jene Beraterinnen und Berater, namentlich Anwälte, Treuhänderinnen et cetera, dem GwG unterstellt werden, welche für ihre Kundinnen und Kunden berufsmässig Rechts- oder buchhalterische Beratungen oder Dienstleistungen anbieten oder berufsmässig an der Planung oder Durchführung von Geschäften mitwirken, die Folgendes betreffen: Verkauf oder Kauf eines Grundstücks, Gründung oder Errichtung einer Gesellschaft, einer Stiftung oder eines Trusts, Organisation der Mittelbeschaffung einer Gesellschaft, Verkauf oder Kauf einer Gesellschaft sowie die Bereitstellung einer Adresse oder von Räumlichkeiten als Sitz für eine Gesellschaft, eine Stiftung oder einen Trust. Geplant sind entsprechende Sorgfaltspflichten und der Anschluss an eine von der Finanzmarktaufsicht Finma anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO), wie etwa SRO Treuhandsuisse. 

 

Fokussierung notwendig

Am 30. August 2023 startete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen sowie des GwG und weiterer betroffener Gesetze. Die Vernehmlassung endete am 30. November 2023. Die beiden Berufsverbände Expertsuisse und Treuhandsuisse haben sich an der Vernehmlassung aktiv eingebracht. Im Mai 2024 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zum TJPG. Mit Ernüchterung haben die beiden Berufsverbände zur Kenntnis genommen, dass ihre Anliegen und Bedenken keinen Eingang in die Gesetzesvorlagen gefunden haben. Expertsuisse und Treuhandsuisse anerkennen die Notwendigkeit, dass das Schweizer Abwehrdispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung den internationalen Vorgaben entsprechen muss. Die Verbände unterstützen grundsätzlich die Schaffung eines Transparenzregisters. Die vorgesehene Änderung des GwG mit der Ausdehnung des sehr weit und breit gefassten Geltungsbereichs für Beratungstätigkeit sehen die Berufsverbände kritisch. Es braucht eine Fokussierung auf Beratungstätigkeiten, welche aus Sicht von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung risikobehaftet sind, sowie eine abschliessende Präzisierung von unterstellten Tätigkeiten auf Gesetzesstufe.

Im Juni 2024 haben die parlamentarischen Beratungen begonnen. Erstberatende Kommission ist die Rechtskommission des Ständerats (RK-SR). Die RK-SR hat am 27. August 2024 beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten: Die Einführung des Transparenzregisters wird als eigenständiger Entwurf behandelt, während die Änderungen im Geldwäschereigesetz separat geprüft werden. Grundsätzlich unterstützt die Kommission die Einführung des Registers, sieht jedoch bei den neuen Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten einen potenziell unverhältnismässigen Aufwand für die unterstellten Personen und mögliche Konflikte mit dem Berufsgeheimnis von Anwältinnen und Anwälten.