Die Schweiz sah sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – wie alle anderen Industrieländer – mit bisher nie da gewesenen demografischen Entwicklungen konfrontiert. Die Lebenserwartung steigt und der Anteil der Jugendlichen an der Wohnbevölkerung nimmt stetig ab. So hat sich in den letzten 60 Jahren das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Pensionierten stark verändert. In den 50er Jahren standen neun Berufstätige einem Rentner gegenüber. Heute beträgt das Verhältnis noch vier Erwerbstätige zu einem Senior. Immer weniger Erwerbstätige werden für die Finanzierung der Renten aufkommen müssen. Studien zeigen, dass sich der demografische Trend weiter zuspitzt. Die Altersvorsorge in der Schweiz wird vor grosse Herausforderungen gestellt.
In der AHV (1. Säule) sind Löhne ab 79560 Fr. nicht mehr rentenbildend. Die AHV-Abzüge auf dem Lohnanteil über dieser Grenze dienen der solidarischen Finanzierung laufender Renten. In der Pensionskasse (2. Säule) sind die Einkommen unselbstständig Erwerbstätiger zwischen 19890 Fr. und 79560 Fr. obligatorisch versichert. Wenn für höhere Einkommen eine überobligatorische Versicherung fehlt, ist die Vorsorgelücke entsprechend gross.
Um die Lebenshaltung nach der Pensionierung in gewohntem Stil weiterführen zu können, sind Renteneinnahmen in der Höhe von mindestens 80% des bisherigen Brutto-Erwerbseinkommens erforderlich. Bei einem Brutto-Erwerbseinkommen von zum Beispiel 110000 Fr. ist die Vorsorgelücke auf 50% angestiegen. Somit sind Einnahmen aus der 3. Säule und weiteren Quellen von mindestens 30% nötig.
Die Finanzierung von Wünschen, die bis nach der Pensionierung aufgeschoben wurden, ist dabei nicht berücksichtigt. Um den Ruhestand geniessen zu können, sind private Vermögenswerte nötig. Sparen braucht Disziplin und Zeit, es ist deshalb ratsam, sich früh über die persönliche Altersvorsorge Gedanken zu machen.
Selbstständige sind gefordert
Erwerbstätige ohne Pensionskasse sind für ihre Altersvorsorge weitgehend selbst verantwortlich. Sie sind nur mit der AHV obligatorisch versichert. Um genügende Renteneinnahmen zu sichern, kann sich der selbstständig Erwerbende entweder freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder er spart privat mit der 3. Säule. Einzahlungen in die freie Vorsorge der Säule 3a sind attraktiv, denn der maximale Einzahlungsbetrag ist wesentlich höher als für Angestellte und lässt sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Mit der Säule 3a im Schweizer Sozialsystem ist das private Vorsorgesparen attraktiv. Erstens werden die Einzahlungen auf das Säule-3a- Konto zu einem Vorzugssatz verzinst. Zweitens wird beim Wertschriftensparen im Säule-3a-Depot bei den meisten Vorsorgestiftungen weder Depotgebühr noch Ausgabekommission berechnet. Drittens können die jährlichen Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und bringen damit direkte Steuerersparnisse. Zudem sind die Zinserträge von der Verrechnungs- und der Einkommenssteuer befreit. Das Vermögen ist von der Vermögenssteuer ausgeschlossen. Erst bei der Auszahlung wird das gesparte Kapital separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Insgesamt resultieren aus Vorzugskonditionen und Steuerersparnissen höhere Renditen als mit alternativen Anlagen.
Vorsorgekapital nicht blockiert
Die Einzahlungen in die Säule 3a sind grundsätzlich bis zum Erreichen des AHV-Alters gebunden. Es gibt jedoch definierte Gründe, die einen Bezug ermöglichen. So kann das Guthaben als Startkapital für eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder für die Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt werden. Sind die Eigenmittel
knapp, kann das Vorsorgevermögen vorbezogen oder als Sicherheit für die Hypothek verpfändet werden.
Wer frühzeitig mit der Säule 3a spart, hat die Zeit auf seiner Seite. Für Kontosparer kommen die Auswirkungen des Zinseszinseffektes zum Tragen und lassen den Ertrag aus den kumulierten Zinsen überproportional ansteigen. Für Sparer, die mit Wertschriften von höheren Ertragschancen profitieren möchten, ist der lange Anlagehorizont eine ideale Voraussetzung.
Die Anlagefonds der UBS in der Säule 3a heissen UBS Vitainvest. Mit UBS Vitainvest ist der Anlagehorizont jederzeit offen. Entgegen der in der Säule 3a üblichen Lösungen können UBS-Vitainvest- Fonds auch nach Erreichen des AHV-Alters gehalten werden. Sie werden bei Fälligkeit kostenlos in das persönliche UBS-Depot übertragen. Der Kunde entscheidet entsprechend seiner persönlichen Situation, seiner Anlagestrategie und der Marktlage über den optimalen Zeitpunkt eines Verkaufes der Wertschriftenanlagen.
Es ist heute wichtiger denn je, sich frühzeitig um die persönliche Vorsorge zu kümmern, denn die persönlichen Lebenspläne erfordern eine individuelle Vorsorgeplanung. Für eine ganzheitliche Betrachtung der finanziellen Situation empfiehlt sich, den Bankkundenberater hinzuzuziehen.
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Kirsten Mathiassen, UBS Produkt Management Säule 3a, Zürich.