Die Versicherer des Krankenkassenverbandes Santésuisse sollen mit einer speziellen Vergütung den Zugang zu neuen kostspieligen Gentherapien, wie Kymriah zur Behandlung bestimmter Krebsarten, ab sofort ermöglichen. Geplant ist eine Abgeltung von 200'000 Franken über die ordentlichen Fallpauschalen hinaus.
Das empfiehlt Santésuisse seinen Mitgliedern. Neuartige Gentherapien würden betroffenen Patientinnen und Patienten neue Hoffnung auf Heilung bieten, schreibt Santésuisse dazu in einer Mitteilung vom Dienstag.
Bei Kymriah handle es sich gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht um ein Arzneimittel im üblichen Sinn. Daher brauche es auch eine neue Form von Entschädigung, hält Santésuisse fest. Mittelfristig sei die Überführung der Abgeltung in das reguläre System der Fallpauschalen vorgesehen.
Sehr teure Zelltherapie
Der Basler Pharmakonzern Novartis hatte für die Zelltherapie Kymriah im vergangenen Oktober auch in der Schweiz die Zulassung erhalten. Die Zulassung gilt für den Einsatz bei Kindern und Erwachsenen, die an bestimmten Formen von Blutkrebs leiden und bei denen vorherige Therapien nicht nachhaltig angeschlagen haben. Eine einmalige Behandlung soll laut damaligen Angaben 370'000 Franken kosten.
Novartis und das Kymriah-Problem
- Der Preis schockiert: Mehrere hunderttausend Franken kostet eine Behandlung. Die Preise variieren dabei von Land zu Land. In Deutschland kostet die Therapie 320'000 Euro. In der Schweiz 370'000 Franken. In den USA 475'000 US-Dollar. Die generelle Kritik am Preis sei aber verfehlt, meint «Handelszeitung»-Pharma-Journalistin Seraina Gross. Lesen Sie mehr hier.
- Das Echo auf Kymriah war anfangs gross, die Begeisterung auch. Der Hoffnungsträger ist für Novartis aktuell aber nur ein Nischenprodukt. Schlimmer noch: Das Pharmaunternehmen kämpft seit Monaten mit Problemen in der Produktion. Und rivalisierende Firmen drohen die Basler Pioniere mit Therapien abzuhängen, die auf der gleichen Technologie basieren und die ähnliche Patientengruppen im Visier haben. Lesen Sie mehr hier.
Bei dieser Gentherapie werden dem Körper des Patienten Zellen entnommen, die gentechnisch verändert werden. Danach werden sie wieder in den Körper eingesetzt. Das Ziel ist es, dass die gentechnisch veränderten Zellen die mit Krebs befallenen Zellen angreifen. Diese Methode soll, wie Santésuisse schreibt, «eine nachhaltige Heilung möglich» machen.
Die Zahl der zu behandelnden Patienten dürfte zunächst bei einer niedrigen zweistelligen Zahl liegen, hatte Novartis im Oktober festgestellt. Im Inselspital Bern wird die Therapie seit November eingesetzt.
Bedingungen von Santésuisse
Spitäler rechnen stationäre Behandlungen mit sogenannten Fallpauschalen ab. Um diese zu berechnen, wird in der Regel auf die tatsächlichen Kosten der Spitäler in den Vorjahren zurückgegriffen. Weil solche Daten bei neuartigen Verfahren der Gentherapie noch nicht vorliegen, kann diese Therapieform laut Santésuisse nicht alleine mit den Fallpauschalen abgegolten werden.
Der Krankenkassenverband stellt allerdings die Bedingung, dass es sich bei der Therapie tatsächlich um eine Pflichtleistung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes handelt. Das müsse aber die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) beurteilen. Die Prämienzahler sollten zudem nicht belastet werden, wenn die Gentherapie mit Kymriah nicht wirksam sei, betont Santésuisse.