Mubdala Development startet offenbar einen weiteren Versuch, die Zürcher Privatbank Falcon zu verkaufen. Der Staatsfonds des Golfemirats Abu Dhabi sammelt nach Informationen von «Bloomberg» Angebote für vom Institut verwaltete Vermögen in Höhe von fünf Milliarden Franken. Weder Mubdala noch Falcon nahmen zum Bericht Stellung.

Mubdala hatte bereits letztes Jahr versucht, für Falcon einen Käufer zu finden. Das Institut ist in den milliardenschweren Korruptionsskandal rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB verwickelt. 2016 hatte die Zentralbank in Singapur deswegen die Schliessung der Falcon-Niederlassung im Stadtstaat angeordnet. Zudem eröffnete die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung.

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«Keiner traut sich, ein Angebot vorzulegen»

«Jeder, der in der Vermögensverwaltung in Europa wachsen will, hat sich Falcon angeschaut», sagte ein Banker letzten Mai der Agentur Reuters. «Aber keiner traut sich, ein Angebot vorzulegen.» Viele Interessenten fürchteten, sich mit einem Kauf von Falcon rechtliche oder regulatorische Probleme einzuhandeln. Auf der anderen Seite sei Mubadala nicht bereit, zu jedem Preis zu verkaufen. Mindestens eine der Offerten habe der Staatsfonds als zu niedrig erachtet.

Falcon Private Bank und der Fall 1MDB

  • Die Zürcher Falcon Bank wusch 1,8 Milliarden Dollar aus dem Malaysia-Staatsfonds 1MDB. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Teppichetage einer Bank die eigene Compliance übersteuern kann. «Aus verschiedenen Telefonaufzeichnungen ergibt sich, dass der damalige CEO Eduardo Leemann nach Wahrnehmung der Angestellten zumindest zeitweise Druck ausübte, damit die Transaktionen rasch genehmigt würden», heisst es in einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Leemann sei «die treibende Kraft» gewesen, welche die Transaktion durchführen wollte. Auch der damalige Falcon-Präsident Mohamed Al-Husseiny habe Druck ausgeübt. Lesen Sie mehr hier im Text des «Handelszeitung»-Journalisten Sven Millischer.
     
  • Die Finma verhängte ein zweijähriges Berufsverbot gegen den General Counsel. Das Bundesverwaltungsgericht hielt das für unverhältnismässig, vor allem weil nach der internen Organisation der Bank nicht dieser, sondern die Geschäftsleitung als Ganzes für Geldwäschereimeldungen verantwortlich war. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, da er von der Finma vor Bundesgericht angefochten wurde.

(mbü, mit Material von Reuters)