Bisher haben in der Schweiz nur verhaltnismässig kleine Kantone wie Zug oder Baselland eine Vereinbarung für die automatische Kurtaxen-Einziehung von Airbnb geschlossen. Nun wird mit dem Kanton Zürich erstmals ein grosser Schweizer Kanton diese Abgabe erhalten. Damit ist der bevölkerungsreichte Kanton bereits der dritte in der Schweiz, der eine Abgabe einführt.
Ab dem 1. August 2018 zieht Airbnb für alle Buchungen im Kanton Zürich die City Tax automatisiert von den Gästen ein und führt sie an Zürich Tourismus ab. Dazu haben Airbnb und Zürich Tourismus eine gemeinsame Vereinbarung geschlossen. Zu der Partnerschaft kommt auch die Mitgliedschaft von Airbnb bei Zürich Tourismus.
Kommt zu den anderen Kosten dazu
Dabei wird im Kanton Zürich eine City Taxe in der Höhe von 2.50 Franken pro Person pro Übernachtung automatisiert bei der Buchung erhoben, wenn Gäste bei Zürcher Gastgeber übernachten und auf Airbnb buchen. Das Geld wird zum Übernachtungspreis und zu anderen Kosten wie für die Reinigung dazu gebucht.
Martin Sturzenegger, Direktor Zürich Tourismus, zeigt sich erfreut über die Vereinbarung: «Wir freuen uns über die Partnerschaft mit Airbnb. Die Digitalisierung und damit auch die Shared Economy bestimmen die Entwicklung im Tourismus mageblich. Diese Zusammenarbeit stärkt die Destination Zürich.»
In einer Mitteilung schreibt Airbnb, es sei mit weiteren Kantonen im Gespräch. Weltweit hat Airbnb bereits mit über 400 Städten und Regionen solche Vereinbarungen geschlossen.
Stadtregierung verteidigt Einheimische
Im Kanton Bern läuft es mit dem Teilen von Wohnungen nicht ganz so wie in Zürich: Die Berner Stadtregierung will dafür sorgen, dass in der Altstadt auch in Zukunft vor allem Einheimische wohnen. Mit einer Revision der Bauordnung will sie unterbinden, dass Wohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt und regelmässig für kurze Dauer vermietet werden.
Die am Mittwoch präsentierte Vorlage geht nun in die öffentliche Mitwirkung. Die Stadtregierung folgt damit einem Auftrag des Parlaments, das Anfang 2017 Massnahmen gegen den Zweitwohnungs-Boom in der Altstadt verlangt hatte.
Der Motionär störte sich an den Wohnungen, die gar nicht vom Besitzer genutzt oder normal vermietet werden - sondern zum Beispiel als möblierte Wohnungen zu hohen Preisen an Geschäftsleute vermietet werden, die nur kurz in Bern sind. Im Visier hatte das Parlament auch Wohnungen, die dauerhaft bei Airbnb und anderen Online-Plattformen angeboten werden. Das führe zu einer Verödung der Altstadt, hiess es in der Ratsdebatte.
Die Stadtregierung teilt die Ansicht, dass der Wohnraum primär der ständigen anwesenden Wohnbevölkerung zur Verfügung stehen soll. Das heisst nicht, dass sie Airbnb & Co verbieten möchte. Wer seine Wohnung hin und wieder auf einer Online-Plattform anbietet, soll das weiter tun dürfen.
«Temporäre Wohnnutzungen generieren auch positive Effekte für die Stadt Bern», heisst es in einem Grundlagenbericht in den Mitwirkungsunterlagen. «Sie sollen deshalb auch zukünftig möglich sein.» Zehn Prozent der Angebote auf Airbnb seien aber mehr oder weniger dauernd ausgeschrieben. «Sie haben somit gewerblichen Charakter», heisst es im Bericht.