Bisher hatte Aldi immer bestritten, seine Mitarbeiter heimlich zu überwachen. Dies, nachdem Konkurrent Lidl im Jahr 2008 mit unrühmlichen Schnüffel-Geschichten für Schlagzeilen sorgte (siehe Links).

Nun packt Detektiv Wolfgang Paul im Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» aus, dass er jahrelang im Auftrag des Harddiscounters dessen Mitarbeiter ausschnüffelte.

Mobile Kameras in Kreuzlingen

Neben der üblichen Überwachung zur Vorbeugung von Kundendiebstählen habe er auch gezielt Mitarbeiter kontrollieren müssen, sagte er dem «Spiegel». Der Detektiv erzählt detailliert, welche Aufträge er bekommen und ausgeführt haben soll. So habe er etwa in Mitarbeiterumkleidekabinen Miniaturkameras installieren müssen. Als er dies ablehnte, habe man ihm gedroht, dass man ihm sämtliche Aufträge streichen werde.

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In Kreuzlingen will Paul mobile Kameraanlagen über der Kasse eingebaut haben - verrechnet wurde ihm das unter «Sonderdienstleitsung».

Affären, langsames Arbeiten, finanzielle Verhältnisse

«Ich hatte weiterhin den Auftrag, alle Auffälligkeiten zu melden. Also auch, wenn ein Mitarbeiter zu langsam arbeitete, ich von einem Verhältnis der Mitarbeiter untereinander erfahren habe oder ich andere Details aus dem Privatleben mitbekam, zum Beispiel im Hinblick auf die finanzielle Situation des Mitarbeiters», gab Detektiv Paul dem «Spiegel» weiter an.

Aldi Suisse bestreitet alle Vorwürfe

Aldi Suisse bestreitet die Vorwürfe vollumfänglich. Aldi Suisse setze in keiner seiner 162 Filialen Kameras ein, um Mitarbeitende zu beobachten. Auch habe die Geschäftsführung von Aldi Suisse seit dem Schweizer Markteintritt im Jahre 2005 niemals den Einsatz von versteckten Kameras veranlasst oder gebilligt, sagte die Medienstelle gegenüber «Handelszeitung Online».

Fakt sei hingegen, dass in den Filialen von Aldi Suisse vereinzelt Ladendetektive von Drittfirmen im Einsatz seien. Eine Überwachung von Mitarbeitern sei ausdrücklich untersagt, so die Medienstelle. Und weiter: «Sollte jemals eine über die Diebstahlprävention hinausgehende Überwachung stattgefunden haben, kann dies nur aufgrund des Fehlverhaltens eines einzelnen Mitarbeiters erfolgt sein und war somit zu keinem Zeitpunkt im Sinne unseres Unternehmens.»

(chb/rcv)