Sein Name steht in Deutschland für Raffgier: Klaus Esser. Als Mannesmann-Vorstandschef kassierte er 31 Millionen Euro als Abfindung und Bonus. Als Mitunterzeichner der Vereinbarungen war auch der Schweizer Mannesmann-Aufsichtsrat und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann erst in die Schlagzeilen und dann wegen vermuteter Untreue auf die Anklagebank geraten. Demnächst wird es zur Neuauflage des Prozesses kommen.
Zuvor aber gerät Esser wohl in ein neues Gerichtsverfah-ren. Und wieder geht es um mutmassliche Beihilfe zur Untreue. In seinem neuen Job als Europa-Repräsentant der US-Finanzgesellschaft General Atlantic hat er im vergangenen Spätsommer einen Deal mit dem Hamburger Navigationsdienstleister Navigon eingefädelt, der jetzt in der norddeutschen Hansestadt beim Landgericht landete. Fraglich ist, ob Essers Vertragspartner, der angebliche Navigon-Alleinanteilseigner Peter Scheufen (38), überhaupt etwas verkaufen durfte.
Als Kontrahent tritt Alexander Falk auf, in der Schweiz in Erinnerung als früherer Mehrheitsaktionär der Pleitefirma Distefora Holding (Kürzel: DSF) aus Zumikon ZH. Falk behauptet, dass ihm 60 Prozent der früheren Distefora Navigon gehören. Diese Quote sei mit Scheufen verabredet worden, als Navigon im Mai 2002 von der Muttergesellschaft Distefora für einen Euro verkauft wurde und unter ein neues Firmendach namens F&PS schlüpfte. Diese Mehrheit habe sein früherer Mitarbeiter Scheufen für ihn nur treuhänderisch gehalten. Für seine Hilfsdienste habe Scheufen im Gegenzug 40 Prozent übernehmen dürfen.
Einen Vertrag haben Falk und Scheufen nicht unterschrieben. Allerdings kann eine mündliche Vereinbarung durchaus rechtswirksam sein. Ob es eine verbindliche Verabredung gab, ist unter den beiden Prozessparteien strittig. Scheufen bestätigt lediglich ein «angedachtes Management Buy-out», geplant mit 60 Prozent für Falk und dem Rest für ihn. Dieser Deal sei aber «nie vollzogen» worden. «Es gab kein Commitment», sagt auch Scheufens Rechtsbeistand, Jörgen Tielmann. Für die Gegenseite behauptet Falks Anwalt Ulf Renzenbrink, «eine Reihe von eidesstattlichen Zeugenerklärungen über die Existenz der Treuhand und zahlreiche Indizien aus E-Mails und Schriftverkehr» bewiesen das Gegenteil.
Der Streitwert: 50 Millionen Euro – vorerst einmal. Auf sogar 240 Millionen Euro taxierte die Prüfgesellschaft KPMG im vergangenen Jahr den Wert von Navigon. Der sichtlich stolze Scheufen stuft den Schatz noch höher ein. «TomTom wird an der Börse mit mehr als drei Milliarden Euro bewertet», sagt er als Vergleich der Navigon mit dem – allerdings umsatzstärkeren – niederländischen Konkurrenten. Knapp über 100 Millionen Euro Umsatz hat Navigon 2005 eingefahren. Der Markt wächst rasant. Für dieses Jahr prognostiziert Scheufen «eine Umsatzsteigerung um 50 bis 60 Prozent». Wichtiger noch für einen geplanten Börsengang: «Wir sind deutlich profitabel nach Steuern.» So betrachtet, könnte Navigon bei einem IPO eine Börsenkapitalisierung jenseits der Milliardenschwelle schaffen.
Der Streitgegenstand ist nur auf den ersten Blick simpel. Die inzwischen konkursite Distefora wollte 2001 die notleidende Navigationsversuchsabteilung unbedingt abstossen. «Die hatten bereits zwölf Millionen verloren», erinnert sich der damalige Distefora-Manager Scheufen. Mit dem Beschluss zum Desinvestment hatte der Angestellte nichts zu tun, denn er spekulierte selbst in einer Mail an Falk: «Die Option, die Navigon aus der DSF zu lösen, ist nach wie vor sehr interessant, etwas, das du mit Patrick wohl auch schon entschieden hast.»
In der Tat hatten Falk und der zu jener Zeit amtierende Distefora-Vorstand Patrick Hofmann diese Transaktion beschlossen. Insider hatten den Coup gar schon verraten. PR-Guru Klaus J. Stöhlker, damals Berater von Distefora, fragte bei Hofmann in einer Mail an: «Wurde Navigon, wie angekündigt, schon an Herrn Falk verkauft?» Um die zu dieser Zeit bereits verstörten Distefora-Aktionäre nicht noch mehr auf die Barrikaden zu treiben, will Falk die Strohmann-Variante mit seinem damaligen Günstling Scheufen ausgeheckt haben.
Scheufen jedenfalls liess im Mai 2002 beim Hamburger Notar Robert Diekgräf die Gründung F&PS Beteiligungsgesellschaft beurkunden. Das F steht für Falk, PS für Peter Scheufen. Unter Paragraf neun notierte der Urkundsbeamte: «Die Geschäftsführer Alexander Falk und Peter Scheufen haben jeweils das Sonderrecht, dass sie als Geschäftsführer nur und ausschliesslich abberufen werden können, wenn die jeweiligen Geschäftsführer der Abberufung zustimmen.»
Scheufen argumentiert jetzt: «Falk war niemals Geschäftsführer.» Der Passus im Vertrag bestätigt aber Falks Teilhabe. Denn ein solches «Sonderrecht» für Geschäftsführer bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann nach deutschem Handelsrecht nur unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern eingeräumt werden. Falk muss folglich zumindest mittelbar Teilhaber sein. Bis heute, denn der Passus steht unverändert in der Satzung.
Gegen einen wirtschaftlichen Alleingang von Scheufen spricht seine relative Armut; den Möchtegern-Milliardär drückten einst Schulden. «Mit meinem vertraglichen Übergang zu der Navigon muss mein Hauck-Problem (680 Teuro) gelöst werden», sagte Scheufen, Falk um Hilfe bittend. Eine Darlehensschuld des Jungunternehmers Scheufen beim Bankhaus Hauck & Aufhäuser in Höhe von 680 000 Euro sollte zügig abgebaut werden, zum Beispiel durch eine 350 000-Euro-Abfindung aus der Distefora-Kasse.
Distefora-Lenker Hofmann wusste von der mangelnden Finanzkraft seines Mitarbeiters Scheufen und hätte an Falks vorgesehenen Juniorpartner alleine kaum verkauft. Die zu dieser Zeit schon ins Trudeln geratene Distefora legte nämlich Wert darauf, die verlustreiche Tochter Navigon endgültig abzustossen, also ohne zu weiteren Nachzahlungen verpflichtet zu sein. Die Gewähr konnte Scheufen nicht bieten; der Multimillionär Falk aber allemal. Und die Navigon brauchte zusätzliche Sicherheiten. Einen überlebenswichtigen Betriebskredit hätte wohl keine Bank dem klammen Scheufen allein bewilligt. Falk bürgte denn auch – für sich und zusätzlich für den Partner. Seinem Mentor Falk versprach der Manager treuherzig: «Es geht mir nicht darum, mich zu bereichern, sondern ich möchte die Darlehensposition tilgen und dann mit dir zusammen das Thema Navigation erfolgreich vorantreiben.»
Pikant: Dieser Schriftverkehr lagert bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Ankläger beschlagnahmten bei Falks Verhaftung im Juni 2003 sämtliche Computer und Akten bei Falks Holding. Da fanden sich reihenweise Briefe und Mails von Scheufen an Falk, stets einleitend mit: «Hallo Sascha». Den Vollzug der Neugründung von F&PS meldete er zum Beispiel am 14. Juni 2002, noch auf einem Briefbogen der Distefora Navigon, was diverse Anlagen erklärt: «Mit diesem Brief erhältst du in Kopie alle wichtigen Unterlagen wie Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag, HR-Auszug etc. von unserer F&PS Beteiligungsgesellschaft mbH.»
Indizien gibt es also reichlich für die verabredete Partnerschaft. «Alexander Falk hat nie Zahlungen geleistet», bestreitet Scheufen gleichwohl jegliche Teilhabe seines früheren Mentors. Navigon war nach seiner Darstellung Ende 2002 am Rande der Insolvenz. Nur durch seine, Scheufens, harte Arbeit habe er den drohenden Untergang abzuwenden vermocht. Falk kann nicht bestreiten, zwischen Juni 2003 und Frühling 2005 nichts zur Unternehmensentwicklung beigesteuert zu haben. Da sass er in Untersuchungshaft. Sofort nach seiner überraschenden Entlassung kündigte Falk allerdings das aus seiner Sicht sehr wohl existente Treuhand-Verhältnis mit Scheufen und forderte von seinem mutmasslichen Strohmann die Übertragung seines 60-Prozent-Anteils.
Bei Navigon setzte nach Falks Kündigung Hektik ein. Im Notariat am Alstertor reihte sich bei Notar Diekgräf ein Beurkundungstermin an den nächsten. Den werthaltigen Geschäftsbetrieb der ehemaligen Navigon GmbH jedenfalls steuerte Scheufen unter das Dach einer neuen Navigon AG. Da war dann Ende Oktober 2005 Ex-Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser bereits Aufsichtsratsvorsitzender. Sein Vehikel General Atlantic hatte «einen höheren zweistelligen Millionenbetrag» (so die «Börsen-Zeitung») lockergemacht, um eine Schachtelbeteiligung zu erwerben.
Alexander Falk will sich zu dem schwebenden Verfahren nicht äussern. Sein Rechtsbeistand, Ulf Renzenbrink, jedoch vermutet, dass Scheufens Geldgeber Esser bei seinem Einstieg wusste, dass Falk bereits vier Monate zuvor seine Beteiligungsrechte angemeldet hatte, ein Teilverkauf an General Atlantic so nicht hätte geschlossen werden dürfen. Doch Esser schweigt. Der Investor lässt lediglich ausrichten, es sei «Sache von Scheufen, sich zu äussern».