Der Agrarhandelskonzern Ameropa empört sich über ein von einem russischen Gericht gefälltes Urteil im Fall Togliatti Azot. Das erstinstanzliches Urteil verstosse gegen jede Rechtsstaatlichkeit und es handele sich um eine russische Justizfarce, die mit einem Urteil auf Bestellung geendet habe. Das Unternehmen will weiter Rechtsschritte einlegen.
Nach Angaben des Unternehmens vom Montag hat das erstinstanzliche Strafgericht der russischen Stadt Samara fünf Aktionärsvertreter des russischen Düngemittelherstellers Togliatti Azot, darunter auch diejenigen von Ameropa, zu 8,6 bis 9 Jahren Haft und Schadenersatz im Umfang von insgesamt 1,385 Milliarden US-Dollar verurteilt. Für diesen Betrag sollen gemäss Klage des russischen Oligarchen Dmitry Mazepin die Aktionäre Düngemittel ihres eigenen Unternehmens gestohlen haben, hiess es in der Mitteilung weiter.
Bei dem Streit geht es um die Kontrolle über Togliatti Azot. Bereits seit 2005 versucht der Chemiekonzern Uralchem des russische Industriellen und Politiker Mazepin den Düngemittelhersteller zu übernehmen, an dem er einen Minderheitsanteil von 10 Prozent hält.
Ameropa spricht dabei von einer "gewaltsamen Übernahme" und Mazepin wende eine "Raider"-Taktik an, indem das Unternehmen und das Management mit fadenscheinigen Anklagen überzogen werde. In dem jetzt verhandelten Fall seien entlastende Gutachten nicht zugelassen und durch Gefälligkeitsgutachern der Anklage ersetzt worden. Schlüsselzeugen und Prozessparteien seien nicht angehört und ausländischen Anwälten die Teilnahme am Verfahren verwehrt worden.
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Urteil aus Irland geht in andere Richtung
Laut Ameropa erging am 27. Juni 2019 eine Entscheidung des Irischen High Court in gleicher Sache. Dabei sei Mazepin dazu verpflichtet worden, sich der Togliatti-Aktien nicht zu bemächtigen, bis das Verfahren in Irland beendet ist. Diese Entscheidung lasse keinen Zweifel daran, dass das russische Verfahren westlichen Rechtsansprüchen nicht genüge, schreibt Ameropa weiter.
Das nun gefällte Urteil des russischen Gerichts sei im Westen wegen seiner offensichtlichen Rechtsbeugung nicht vollstreckbar. Dennoch werde Ameropa es an die nächsthöhere Instanz weiterziehen, da sie auch eine Klage unter dem Schweizerisch-Russischen Investitionsschutzabkommen weiter vorantreibt.
(awp/tdr)