Wenn Apple eine Verletzung seiner Markenrechte wittert, kämpft der US-Konzern kraftvoll für sein Apfel-Logo. Wie dieser Tage bekannt wird, war Apple gar nicht happy mit dem Schweizer Onlineshop Apfelkiste.ch. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) musste sich dazu ab Anfang 2024 mit zwei Widerspruchsverfahren befassen. Der US-amerikanische Tech-Konzern beantragte den teilweisen Widerruf der Schweizer Marke.
Das IGE anerkannte zunächst die ikonische Wirkung des Apfel-Logos: «In casu gilt es zu beachten, dass der englische Ausdruck ‹apple› aufgrund des notorisch überragenden Bekanntheitsgrades als eine der bekanntesten Marken überhaupt und allgemein bekannte Firmenbezeichnung vom Durchschnittsabnehmer nicht in erster Linie im Sinne der Frucht, sondern unmittelbar als Hinweis auf die widersprechende Partei verstanden wird.»