Das Gerichtsverfahren Nummer 1:12-cv-07566-JMF im «Southern District» New Yorks hat sich für die Schweizer Fotografin Sabine Liewald gelohnt. Mit Zins und Zinseszins.
Da Apple eines ihrer Fotos während der Präsentation des neuen Macbook Pro am 11. Juni 2012 während der «Developers Conference» in San Francisco benutzte und das Foto auch auf der Produkte-Webseite ersichtlich war, klagte sie den Konzern wegen Urheberrechtsverletzungen ein.
Denn Apple hätte die Nahaufnahme eines geschminkten Auges ausschliesslich zu Layoutzwecken bestellt. Doch Apple habe das Foto auch zu Marketingzwecken für das neue Macbook Pro verwendet, ist in den Gerichtsdokumenten nachzulesen (siehe Downloads).
Eine Woche vor Vorverhandlung geeinigt
Die Klage hatte Erfolg: Eine Woche vor Beginn der Vorverhandlung («pretrial conference») erklärte Apples Anwalt Guy R. Cohen am 2. Januar 2013 dem Gericht, dass man sich mit Liewalds Rechtsanwalt geeinigt hätte, die Sache aussergerichtlich zu erledigen. Laut «Der Sonntag» zahlte Apple der Fotografin aussergerichtlich eine Millionenabfindung.
In den Gerichtsdokumenten ist zu lesen, dass Apple zugab, das Bild in der Hauptpräsentation verwendet zu haben - sonst widersprach der Konzern allen Klagepunkten.
Vor allem hätte Liewald nicht dargelegt, wie ihr durch die Verwendung des Bildes ein materieller Schaden entstanden sei. So sei das Bild etwa in der 114-minütigen Präsentation 15 Sekunden gezeigt worden, davon 4 Sekunden bloss verdunkelt. Das Bild sei zudem auf der Webseite von Apple gezeigt worden, allerdings unter Dutzenden anderer Bildern und Grafiken.
Für diese Argumentation hatte Liewalds Anwalt nur ein müdes Lächeln übrig: Die Position Apples widerspreche den sonstigen Klage-Strategien des Konzerns diametral. So war sich Apple etwa nicht zu schade, in Mexiko eine Firma wegen der Verwendung des Namens «iFone» zu verklagen. Das Urteil war peinlich für Apple: Die Mexikaner benutzten den Namen viel länger, als es das Apple-iPhone gibt.
Vernichtende Kommentare
Als die Klage im Oktober letzten Jahres in der englischen Presse ruchbar wurde, hagelte es vernichtende Kommentare der Apple-User zum Argument von Liewalds Anwalt, sie hätten das Macbook Pro wegen diesem Bild gekauft, beziehungsweise, dieses Bild sei ein Grund für den Kaufentscheid gewesen.
Andere Stimmen aber schlugen auf Apple ein: Dieser Konzern soll ruhig zahlen, so der Tenor, schliesslich klage die Firma gerne wegen angeblich missbräuchlicher Verwendung ihres Logos andere Firmen sportlich ein.
Marketing-Desaster aus Cupertino
Apple versuchte zuerst auch, den Gerichtsstand von New York nach Kalifornien zu verlegen - denn alle involvierten Mitarbeiter würden dort wohnen, es sei ihnen nicht zuzumuten, für eine Zeugenvernehmung extra nach New York zu fliegen - etwa, weil sie dann auch nicht bei Apple arbeiten könnten.
Weiter argumentierte Mark Buckley, «Finance Manager» bei Apple seit 2002: Da die Schweizerin sowieso in die USA fliegen müsse, sei es egal, ob sie in New York aussage oder in Kalifornien. Zudem seien sämtliche Entscheide in Cupertino gefallen, so der Apple-Finanzexperte. Das Copyright-Desaster nahm seinen Lauf in der Marketing-Abteilung Apples - der Konzern benannte gleich acht Mitarbeiter als Zeugen.
Indirekte Profite
Liewalds Anwalt ging aufs Ganze: Er machte geltend, durch die Verwendung des Fotos namens «Eye Closeup» seiner Mandantin sei das Macbook Pro besser verkauft worden. Darum forderte er zur Berechnung des Schadens, der Liewald angeblich entstanden sei, die Herausgabe von indirekten Profiten seitens Apple. Der angebliche Schaden, der Liewald entstand, wurde in den Dokumenten nicht beziffert.