Im Strafverfahren um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment im Kanton Aargau akzeptieren der Ex-Geschäftsführer und der Ex-Verwaltungsratspräsident die mehrjährigen Freiheitsstrafen nicht. Die Deliktsumme beträgt 170 Millionen Franken.
Die beiden Angeklagten legten Berufung gegen das jeweilige Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg ein, wie die Medienstelle der Gerichte Kanton Aargau am Donnerstag mitteilte.
Seit 2012 in Haft
Das Bezirksgericht hatte den ehemaligen ASE-Geschäftsführer im Dezember nach sieben Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Der 50-jährige Schweizer wurde des gewerbsmässigen Betrugs schuldig befunden.
Er wurde auch verurteilt wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Unterdrückung von Urkunden, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Falschbeurkundung, qualifizierter Geldwäscherei und Misswirtschaft. Der Schweizer sitzt seit seiner Verhaftung im Frühling 2012 ohne Unterbruch in Haft. Er trat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug an.
Hohe Rendite versprochen
Die ASE Investment mit Büroräumlichkeiten in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Sie bot ihren Kunden Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an.
Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Der Geschäftsführer soll sich bis zu 10 Millionen Franken als Entschädigung ausbezahlt haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein. Das Kürzsel ASE stand für "Anlage, Sicherheit, Ertrag".
Bank-Kundenberater akzeptiert Urteil
Auch der ehemalige Verwaltungsratspräsident der ASE, ein 43-jähriger Schweizer, ficht das Urteil des Bezirksgerichts an. Er kassierte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Er wurde der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Misswirtschaft schuldig gesprochen.
Einzig der dritte Angeklagte, ein ehemaliger ASE-Kundenberater bei der Basler Kantonalbank (BKB), wehrt sich nicht gegen das Urteil des Bezirksgerichts. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Er wurde der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig befunden. Die BKB war die Depotbank der ASE.
Das Strafverfahren wird gemäss den Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung weitergeführt. Im nächsten Schritt erhalten die kantonale Staatsanwaltschaft und die Privatkläger Gelegenheit, Anschlussberufung zu erklären.
(sda/chb)