Die italienischen Steuerbehörden wollen mittels einer Gruppenanfrage an die Daten von italienischen UBS-Kunden gelangen. Ein entsprechendes Amtshilfegesuch haben die Behörden des südlichen Nachbarstaats Anfang Dezember 2018 an die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) gesendet, wie der aktuellen Ausgabe des Bundesblatts zu entnehmen ist.

Die Italiener ersuchen in der Anfrage um Informationen über namentlich nicht bekannte Personen mit Wohnsitz in Italien: Diese müssen über ein oder mehrere Konten bei der UBS Schweiz verfügt haben und diese bisher nicht versteuert oder offengelegt haben. Die Konten sollen zwischen dem Februar 2015 und Ende Dezember 2016, also vor Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit der EU, geführt worden sein.

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Weitere Anfragen dürften folgen

Es handle sich um die erste Gruppenanfrage aus Italien, erklärte der Tessiner Steueranwalt Giovanni Molo gegenüber Medien des Verlagshauses Tamedia (Paywall) vom Mittwoch. Er glaubt, dass die Anfrage für Daten von UBS-Kunden für die Italiener einen «Pilotfall» darstellt. «Ist Italien damit erfolgreich, dürften weitere Anfragen für Kunden anderer Banken eintreffen», wird Molo zitiert.

Steigt nun die Gefahr einer Milliardenstrafe gegen die UBS?

Paris dürfe UBS-Kundendaten nicht für den UBS-Prozess missbrauchen, sagt das Bundesgericht. Sie könnten doch einfliessen, sagt Peter V. Kunz. Mehr dazu hier.

Ende Juli hatte das Bundesgericht in einem umstrittenen Urteil beschlossen, dass die Schweiz den französischen Steuerbehörden Namen der Inhaber und weitere Infos zu über 40'000 Konten aus den Jahren 2010 bis 2015 bei der UBS liefern darf. Basis des Gesuchs der französischen Behörden waren allerdings Listen mit Kontonummern. Die UBS hatte gegen die Auslieferung Beschwerde eingereicht. Die UBS hatte die Zusicherungen Frankreichs bezweifelt, dass das Land die Informationen nicht auch für andere Zwecke verwenden würde.

Die UBS hat derweil im Italien-Fall gegenüber den TA-Medien gelassen reagiert. «In den vergangenen Jahren hat die UBS, gestützt auf internationale Amtshilfeersuchen in Steuersachen, mehrere Editionsverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhalten», wird eine UBS-Sprecherin zitiert.

(awp/gku)

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