1. Konto nicht deklarieren
Am weitesten verbreitet ist in der Schweiz das Weglassen von Konti und Depots bei der Steuererklärung. Auf diese Weise wird Schwarzgeld gebildet, aus Weiss wird Schwarz. Bevorzugt sind dabei Anlagen, die nicht verrechnungssteuerpflichtig sind.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die Steuerverwaltung kennt ihre Pappenheimer. Deshalb werden alle Unterlagen gründlich gesichtet. Kommt irgendwo ein auffälliges Konto zum Vorschein, wird nachgeforscht – wehe dem Sünder!
Einschätzung der BILANZ: Ist zwar sehr einfach und verbreitet, doch wenig sinnvoll, und auch die Konsequenzen sind nicht ohne. Konti zu unterschlagen, ist Steuerhinterziehung. Wer auffliegt, muss neben der Nachsteuer mit einer saftigen Strafsteuer rechnen. Besser ist es, Schwarzgeld durch Selbstdeklaration weisszuwaschen.
2. Lohnausweis unterschlagen
Manche Steuerpflichtige, die bei verschiedenen Arbeitgebern tätig sind, «vergessen», dem Steuerdossier einen Lohnausweis beizulegen. Auf diese Weise wollen sie ihr steuerbares Einkommen senken.
So geht die Steuerverwaltung vor: In manchen Kantonen gilt die Regelung, dass der Arbeitgeber auch dem Steueramt einen Lohnausweis zukommen lassen muss. Damit fällt sofort auf, wenn jemand einen Lohnausweis unterschlägt.
Einschätzung der BILANZ: Auch hier handelt es sich um Steuerhinterziehung. Von dieser Praxis ist demnach abzuraten.
3. Private Ausgaben der Firma belasten
Zahlreiche KMUs machen sich fast einen Sport daraus, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, indem sie private Ausgaben als Aufwand der Firma ausgeben.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die eingereichten Belege werden genau gesichtet, insbesondere die Spesenkonti. Offensichtliche Schummeleien fallen dabei sofort auf.
Einschätzung der BILANZ: Was viele nicht wissen: Hierbei handelt es sich um Steuerbetrug. Neben den Nach- und Strafsteuern drohen Gefängnis oder Busse bis zu 30 000 Franken. Finger weg!
4. Bareinnahmen vor dem Fiskus verschwinden lassen
Insbesondere in den Hochsteuerkantonen haben die KMUs noch eine «Geheimtasche» in ihrer Hose. Dort verschwindet ein Teil der Bareinnahmen vor den Blicken des Fiskus.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die Steuerverwaltung prüft die Kennzahlen der Geschäftsbuchhaltung und erkennt daraus, ob das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag stimmt. Insbesondere Wirte tappen immer wieder in diese Falle.
Einschätzung der BILANZ: Auch hier handelt es sich um Steuerbetrug. Nicht empfehlenswert, aber oft schwer nachzuweisen.
5. Nachzahlungen in die Pensionskasse
Eine beliebte und auch legale Steuersparmöglichkeit, sofern die Verbesserung der Vorsorge und nicht nur die Steuerersparnis im Vordergrund steht.
So geht die Steuerverwaltung vor: Inzwischen wurde generell eine steuerliche Obergrenze eingeführt. Aber selbst wer sich innerhalb dieser Limite bewegt, muss damit rechnen, dass seine Nachzahlungen steuerlich nicht akzeptiert werden, wenn er innert drei bis fünf Jahren seit der Nachzahlung einen Kapitalbezug tätigt.
Einschätzung der BILANZ: Probieren geht über Studieren. Diese Möglichkeit zur Steueroptimierung sollte ausgenutzt werden, ohne jedoch zu übertreiben.
6. Dokumente fälschen
Manchmal wäre es besser, wenn auf gewissen Dokumenten dieses und jenes anders wäre. Wer dabei nachhilft, betreibt Steuerbetrug.
So geht die Steuerverwaltung vor: Fälschungen fallen meistens auf. Je nach Professionalität des Fälschers können sie bereits von blossem Auge erkannt werden. Sonst kommt die Betrügerei bei einer gründlichen Buchprüfung ebenfalls zu Tage.
Einschätzung der BILANZ: Sehr gefährlich. Fälschungen dürfen keinesfalls vorgenommen werden. Gefängnis droht!
7. Ferienhaus im Ausland vergessen
Gerne wird in der Steuererklärung das Ferienhaus im Ausland vergessen. Allerdings verständlich, wenn das Haus mit Schwarzgeld erworben wurde.
So geht die Steuerverwaltung vor: Klarer Fall von Steuerhinterziehung, denn in der Schweiz wurden zu viele Schuldzinsen abgezogen. Zudem konnte von einem tieferen Steuertarif für Einkommen und Vermögen profitiert werden.
Einschätzung der BILANZ: Eher riskant. Die Steuerverwaltungen sprechen immer mehr miteinander, auch über die Grenze hinweg.
8. Familienmitglieder als Angestellte
Eine beliebte Schummelei in diesem Bereich ist zum Beispiel die Entlöhnung der an der Uni studierenden Tochter als Sekretärin.
So geht die Steuerverwaltung vor: Der Lohnaufwand in der Firma wird gekürzt. Eventuell folgt noch ein Nach- und Strafsteuerverfahren beim Vater.
Einschätzung der BILANZ: Nur wenn Angehörige tatsächlich in der Firma arbeiten, sollten sie als Angestellte eingestellt werden. Doch nicht vergessen: Sie werden AHV-pflichtig usw. Sonst handelt es sich um Steuerbetrug.
9. Briefkastenadresse
Das Schweizer Steuersystem erlaubt es, die enormen Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Gemeinden auszunutzen. Dabei wird auch versucht, mit fiktiven Wohnsitzen die Steuerbehörden zu täuschen.
So geht die Steuerverwaltung vor: Eine Briefkastenadresse wird von den Steuerbehörden nicht akzeptiert. Gewisse Gemeinden erstatten den betroffenen Wegzugsgemeinden Meldung, womit der Trick auffliegt.
Einschätzung der BILANZ: Kompliziert und mit viel Aufwand verbunden. Das Ganze fliegt in den meisten Fällen auf.
10. Reparaturen am Eigenheim
Verschiedentlich wird von Eigenheimbesitzern versucht, Neuinvestitionen als Unterhaltsarbeiten auszugeben, da diese abzugsfähig sind.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die Belege der Handwerker sind aufschlussreicher, als manche glauben. Die Steuerbehörden lesen daraus, worum es sich bei den getätigten Arbeiten gehandelt hat, und greifen bei Fehlern ein.
Einschätzung der BILANZ: Die Grenzen zwischen Neuinvestitionen und Reparaturen sind vielfach fliessend. Auch hier sollte man ein vernünftiges Mass einhalten. Sonst greift die Steuerverwaltung korrigierend ein.
Am weitesten verbreitet ist in der Schweiz das Weglassen von Konti und Depots bei der Steuererklärung. Auf diese Weise wird Schwarzgeld gebildet, aus Weiss wird Schwarz. Bevorzugt sind dabei Anlagen, die nicht verrechnungssteuerpflichtig sind.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die Steuerverwaltung kennt ihre Pappenheimer. Deshalb werden alle Unterlagen gründlich gesichtet. Kommt irgendwo ein auffälliges Konto zum Vorschein, wird nachgeforscht – wehe dem Sünder!
Einschätzung der BILANZ: Ist zwar sehr einfach und verbreitet, doch wenig sinnvoll, und auch die Konsequenzen sind nicht ohne. Konti zu unterschlagen, ist Steuerhinterziehung. Wer auffliegt, muss neben der Nachsteuer mit einer saftigen Strafsteuer rechnen. Besser ist es, Schwarzgeld durch Selbstdeklaration weisszuwaschen.
2. Lohnausweis unterschlagen
Manche Steuerpflichtige, die bei verschiedenen Arbeitgebern tätig sind, «vergessen», dem Steuerdossier einen Lohnausweis beizulegen. Auf diese Weise wollen sie ihr steuerbares Einkommen senken.
So geht die Steuerverwaltung vor: In manchen Kantonen gilt die Regelung, dass der Arbeitgeber auch dem Steueramt einen Lohnausweis zukommen lassen muss. Damit fällt sofort auf, wenn jemand einen Lohnausweis unterschlägt.
Einschätzung der BILANZ: Auch hier handelt es sich um Steuerhinterziehung. Von dieser Praxis ist demnach abzuraten.
3. Private Ausgaben der Firma belasten
Zahlreiche KMUs machen sich fast einen Sport daraus, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, indem sie private Ausgaben als Aufwand der Firma ausgeben.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die eingereichten Belege werden genau gesichtet, insbesondere die Spesenkonti. Offensichtliche Schummeleien fallen dabei sofort auf.
Einschätzung der BILANZ: Was viele nicht wissen: Hierbei handelt es sich um Steuerbetrug. Neben den Nach- und Strafsteuern drohen Gefängnis oder Busse bis zu 30 000 Franken. Finger weg!
4. Bareinnahmen vor dem Fiskus verschwinden lassen
Insbesondere in den Hochsteuerkantonen haben die KMUs noch eine «Geheimtasche» in ihrer Hose. Dort verschwindet ein Teil der Bareinnahmen vor den Blicken des Fiskus.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die Steuerverwaltung prüft die Kennzahlen der Geschäftsbuchhaltung und erkennt daraus, ob das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag stimmt. Insbesondere Wirte tappen immer wieder in diese Falle.
Einschätzung der BILANZ: Auch hier handelt es sich um Steuerbetrug. Nicht empfehlenswert, aber oft schwer nachzuweisen.
5. Nachzahlungen in die Pensionskasse
Eine beliebte und auch legale Steuersparmöglichkeit, sofern die Verbesserung der Vorsorge und nicht nur die Steuerersparnis im Vordergrund steht.
So geht die Steuerverwaltung vor: Inzwischen wurde generell eine steuerliche Obergrenze eingeführt. Aber selbst wer sich innerhalb dieser Limite bewegt, muss damit rechnen, dass seine Nachzahlungen steuerlich nicht akzeptiert werden, wenn er innert drei bis fünf Jahren seit der Nachzahlung einen Kapitalbezug tätigt.
Einschätzung der BILANZ: Probieren geht über Studieren. Diese Möglichkeit zur Steueroptimierung sollte ausgenutzt werden, ohne jedoch zu übertreiben.
6. Dokumente fälschen
Manchmal wäre es besser, wenn auf gewissen Dokumenten dieses und jenes anders wäre. Wer dabei nachhilft, betreibt Steuerbetrug.
So geht die Steuerverwaltung vor: Fälschungen fallen meistens auf. Je nach Professionalität des Fälschers können sie bereits von blossem Auge erkannt werden. Sonst kommt die Betrügerei bei einer gründlichen Buchprüfung ebenfalls zu Tage.
Einschätzung der BILANZ: Sehr gefährlich. Fälschungen dürfen keinesfalls vorgenommen werden. Gefängnis droht!
7. Ferienhaus im Ausland vergessen
Gerne wird in der Steuererklärung das Ferienhaus im Ausland vergessen. Allerdings verständlich, wenn das Haus mit Schwarzgeld erworben wurde.
So geht die Steuerverwaltung vor: Klarer Fall von Steuerhinterziehung, denn in der Schweiz wurden zu viele Schuldzinsen abgezogen. Zudem konnte von einem tieferen Steuertarif für Einkommen und Vermögen profitiert werden.
Einschätzung der BILANZ: Eher riskant. Die Steuerverwaltungen sprechen immer mehr miteinander, auch über die Grenze hinweg.
8. Familienmitglieder als Angestellte
Eine beliebte Schummelei in diesem Bereich ist zum Beispiel die Entlöhnung der an der Uni studierenden Tochter als Sekretärin.
So geht die Steuerverwaltung vor: Der Lohnaufwand in der Firma wird gekürzt. Eventuell folgt noch ein Nach- und Strafsteuerverfahren beim Vater.
Einschätzung der BILANZ: Nur wenn Angehörige tatsächlich in der Firma arbeiten, sollten sie als Angestellte eingestellt werden. Doch nicht vergessen: Sie werden AHV-pflichtig usw. Sonst handelt es sich um Steuerbetrug.
9. Briefkastenadresse
Das Schweizer Steuersystem erlaubt es, die enormen Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Gemeinden auszunutzen. Dabei wird auch versucht, mit fiktiven Wohnsitzen die Steuerbehörden zu täuschen.
So geht die Steuerverwaltung vor: Eine Briefkastenadresse wird von den Steuerbehörden nicht akzeptiert. Gewisse Gemeinden erstatten den betroffenen Wegzugsgemeinden Meldung, womit der Trick auffliegt.
Einschätzung der BILANZ: Kompliziert und mit viel Aufwand verbunden. Das Ganze fliegt in den meisten Fällen auf.
10. Reparaturen am Eigenheim
Verschiedentlich wird von Eigenheimbesitzern versucht, Neuinvestitionen als Unterhaltsarbeiten auszugeben, da diese abzugsfähig sind.
So geht die Steuerverwaltung vor: Die Belege der Handwerker sind aufschlussreicher, als manche glauben. Die Steuerbehörden lesen daraus, worum es sich bei den getätigten Arbeiten gehandelt hat, und greifen bei Fehlern ein.
Einschätzung der BILANZ: Die Grenzen zwischen Neuinvestitionen und Reparaturen sind vielfach fliessend. Auch hier sollte man ein vernünftiges Mass einhalten. Sonst greift die Steuerverwaltung korrigierend ein.
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