Wegen der gestiegenen Lebenserwartung und der anhaltenden Tiefzinssituation ist der Umwandlungssatz für die Verrentung des obligatorischen Altersguthaben (BVG) zu hoch. Daher will die Baloise den Umwandlungssatz schrittweise bis 2023 für Männer auf 6,29 und für Frauen auf 6,20 Prozent senken.
Die regulatorischen Vorgaben erschwerten die Erwirtschaftung der notwendigen Renditen, heisst es in einer Mitteilung der Versicherungsgesellschaft vom Dienstag. Dadurch gerieten die Pensionskassen zunehmend unter Druck. Um die Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten zu reduzieren und die Renten langfristig zu sichern, sei daher die schrittweise Senkung der Umwandlungssätze bis 2023 notwendig.
Letztmals 2005 verändert
Der Umwandlungssatz, mit dem die Verrentung des obligatorischen Altersguthaben berechnet wird, sei politisch festgelegt und letztmals 2005 verändert worden. Er entspreche nicht mehr der gestiegenen Lebenserwartung, so Baloise. Seit Jahren ringe die Politik um eine Lösung zur nachhaltigen Stabilisierung der Altersvorsorge. Ende November letzten Jahres hat der Bundesrat seine Botschaft zur BVG-Reform veröffentlicht. Dabei soll der Umwandlungssatz auf 6,0 Prozent reduziert werden. Das Parlament werde die Botschaft noch in diesem Jahr diskutieren.
Dabei werde Baloise weiterhin das sogenannte «Splittingmodell» anwenden. Die Altersrente wird demnach weiterhin getrennt nach Altersguthaben aus obligatorischen bzw. überobligatorischen Sparbeiträgen berechnet. Das gesetzliche Minimum werde jeweils in jedem Fall garantiert. Sollte dieses im Einzelfall mit den neuen Umwandlungssätzen rechnerisch nicht erreicht werden, stocke die Baloise die jeweilige Altersrente entsprechend auf und erbringe die garantierten Mindestleistungen.
In mehreren Schritten zum neuen Satz
Der Umwandlungssatz für Männer beträgt im obligatorischen Bereich 6,80 Prozent im Jahr 2021. 2022 sinkt er im neuen Modell auf 6,56 und auf 6,29 Prozent im Jahr 2023. Im überobligatorischen Bereich lauten die Umwandlungssätze für 2021 auf 4,9 Prozent, für 2022 auf 4,76 und für 2023 auf 4,56 Prozent. Für Frauen lauten die Werte im obligatorischen Bereich auf 6,80, 6,47 und 6,20 Prozent. Für den überobligatorischen Bereich liegen sie entsprechend bei 4,80, 4,69 und 4,49 Prozent.
(awp/gku)
1 Kommentar
Neue Umwandlungssätze bei den Vollversicherungen der Baloise zum Obligatorium ab 2022:
Bei der gesplitteten Altersrentenberechnung kann der obligatorische Teil doch nie unter das gesetzliche Minimum fallen.
Der gültige Umwandlungssatz kann somit nie angewandt werden.
Wenn mir nicht bewusst gewesen wäre, dass wir uns im Januar befinden hätte ich den 1. April als Datum angenommen.
Bereitet sich Baloise auf Reduktionen des gesetzlichen UWS vor und geben schon mal im Vorfeld Kürzungen bekannt welche allerdings nie angewendet werden können. Immerhin kann dann kommuniziert werden, dass Baloise sich den Realitäten bereits angenähert habe. Auch wenn die Leistungsberechnungen weiterhin auf dem UWS von 6,8% beruhen.
Im übrigen ist die Revision BVG21, für die Vollversicherer von hohem Vorteil. Der UWSatz zum Obligatorium wird reduziert. Somit müssen die Verstärkungen zum DK deutlich weniger gebildet werden und vor allem können die bereits gebildeten Rückstellungen zu den Pensionierungsverlusten in hohem Masse aufgelöst werden. Die Leistungen der Neurenten wird dann reduziert und durch den Zuschlag via SIFO ausgeglichen.
Gebildete Rückstellungen für Pensionierungsverluste über dem Satz von 6% werden somit zu stillen Reserven, da diese Kosten nun nicht mehr anfallen. Die 10% der Erträge könnten dann wohl voll ausgeschöpft werden.
Künftig muss somit nur noch bis zum, wohl weiterhin zu hohem, UWS von 6% Rst.für Pensionierungsverluste gebildet werden. Dies aber in deutlich kleinerem Umfang wie bis anhin. Auch dies wirkt sich positiv auf den Anteil der Versicherer aus. Anderseits könnten auch die UWSätze zum Ueberobligatorium zumindest stabilisiert oder gar etwas angehoben werden.