Die Horde wild gewordener US-Anwälte, die einst den Grossbanken UBS und Credit Suisse 1,25 Milliarden Dollar abtrotzten, haben einen neuen Feind – sich selber. Ohne Rücksicht auf Verluste und mit dem in New York üblichen Getöse wird herzhaft aufeinander eingedroschen, wie neue Gerichtsunterlagen zeigen.
Anlass zum brancheninternen Kladderadatsch bietet Burt Neuborne, Lead-Anwalt im Kampf gegen die Schweizer Banken, im Hauptberuf Rechtsprofessor an der New York University. Er präsentierte dem zuständigen Gericht kürzlich eine Rechnung über 4 088 500 Dollar. Sein Aufwand, der im Kampf gegen die Schweizer aufgelaufen sei: mehrere tausend Arbeitsstunden, verrechnet zum Ansatz von je 700 Dollar.
4,1 Millionen? Da habe einer wohl den Verstand verloren, mokieren sich Anwaltskreise in New York – zumal Neuborne meist ungefragt versichert hat, dass er im Gegensatz zu andern pro bono für die Sache der Holocaust-Opfer unterwegs sei. Neuborne kontert nun, der Nulltarif habe nur bis zum Abschluss des Vertrages mit UBS und CS gegolten. Seither, ab 1999, läuft der Honorarticker.
700 Dollar je Stunde? In Analogie zu seinem Professorensalär müsste für Neuborne ein Stundenansatz von 93.75 Dollar genügen, rechnet ihm Anwalt Robert A. Swift in einer Gerichtseingabe vom 29. Dezember 2005 vor. Und hätte der Herr Professor ein paar seiner Jus-Studenten für die Recherchen eingesetzt, dann wäre er gerade mal auf einen Ansatz von 15 Dollar gekommen. Weiter ätzt Swift mit Blick auf Neubornes üppige Stundenabrechnung, allein am 13. Oktober 2003 habe dieser insgesamt 25 Stunden Arbeit verrechnet – ein Kunststück, das ihm so leicht keiner nachmache. «Hoffentlich kann Neuborne erklären, wie er auf einen 25-Stunden-Tag kommt. Muss dieser Mann nie aufs Häuschen?», fragt Swift süffisant.
Auch Holocaust-Überlebende, in deren Auftrag Neuborne gewirkt hat, schiessen scharf gegen ihren früheren Probono-Helden. Sie werfen ihm vor, wortbrüchig zu sein. Noch am 26. September 2005 habe er einer Gruppe Holocaust-Überlebender versichert: «Im Schweizer Fall habe ich ohne jede Bezahlung gearbeitet.» Und jetzt möchte er über vier Millionen, Geld notabene, das auf Kosten der Kriegsopferentschädigung ginge.
Ein Blick in die Gerichtsakten fördert weitere Finessen zu Tage: So verrechnet Neuborne am 22. September 2003 für einen Auftritt im Queensboro Community College zwei Stunden zum Tarif von 1400 Dollar. Daselbst soll er Hinterbliebenen von Holocaust-Opfern den Bankendeal erklärt haben. In einer eidesstattlichen Eingabe vom 17. Februar 2006 bestätigt allerdings ein Tagungsteilnehmer, Anwalt Samuel J. Dubbin, Neuborne sei an besagtem Anlass gar nicht aufgetreten. Vielmehr habe er sich kurzfristig abgemeldet.
Die Nachforderungen, die Neuborne nun stellt, nehmen sich allerdings wie Kinkerlitzchen aus neben dem, was Anwalt Ed Fagan für sein schrilles Wirbeln gegen die Schweizer Banken eingefordert hat. Der wollte nämlich 25 Millionen Dollar. Überrissen, befand da sogar das Gericht – und reduzierte auf 972 000 Dollar.
So viele Nullen wecken weitere Begehrlichkeiten. Falls Neuborne nachträglich für seine vermeintlichen Frondienste entlöhnt wird, will auch Melvyn Weiss, auch er ein bekennender Pro-bono-Anwalt, anständig – das heisst wohl: in Millionenhöhe – entschädigt werden. Bar