Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch den Schuldspruch gegen den früheren Solarfahrzeug-Pionier Bruno Fridez (Fridez Solar AG) wegen gewerbsmässigen Betrugs bestätigt. Das Strafmass reduzierte es aber von siebeneinhalb auf sechs Jahre.
Das Gericht senkte auch das Strafmass von zwei weiteren Beteiligten auf zwei Jahre bedingt und sprach einen vierten Mann frei. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Appellationsgericht einen Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs für alle vier und ein Strafmass von sechseinviertel Jahren für den heute 55-jährigen Haupttäter gefordert. Die vier hatten den Betrug bestritten.
Das Appellationsgericht ging wie das Strafgericht von Anlagebetrug in einem sogenannten Schneeballsystem aus. Wegen Verjährung fielen vor zweiter Instanz alle vor dem 29. August 1997 begangenen Delikte weg. Die Deliktsumme reduzierte sich so von rund 90 auf 60 Millionen Deutsche Mark. Der ehemalige Solarfahrzeug-Pionier war nach Meinung des Appellationsgerichts der Ursprung des betrügerischen Systems.
Sein Verschulden wiege äusserst schwer, befand das Gericht. Der Vorsitzende begründete dies unter anderem mit der riesigen Deliktssumme, vor allem aber mit der hohen Zahl der Geschädigten. Bei den mehr als tausend geschädigten Anlegern handle es sich nicht um Finanzjongleure oder Börsenspekulanten. Viele seien durch den Verlust des angelegten Geldes in existentielle Probleme geraten.
Bei der GMF-Gruppe (GMF Treuhand GmbH, GMF Hotel Finanz AG oder GMF Betriebs- und Verwaltungs AG), dem Firmenkonglomerat, in welches das Geld der Anleger verschwunden war, erkannte das Appellationsgericht keine Strukturen. Es habe keinen einzigen brauchbaren Jahresabschluss gegeben, hielt der Vorsitzende des Gerichts fest. Die den Anlegern vorgelegten Hochglanzprospekte hätten masslose Übertreibungen bis schamlose Lügen enthalten.
Das Appellationsgericht führte die lange Dauer des Strafverfahrens auch auf das Vorgehen der Täter zurück. Wer Länder aussuche, wo die Strafverfolgung behindert werde, soll davon nicht profitieren, sagte der Vorsitzende. Das Gericht ging beim Haupttäter von einer Ausgangsstrafe von neun Jahren aus und reduzierte diese wegen Verjährung um einen Drittel.
(chb/sda)