Die Baubewilligungsgesuche für die Antennen müssen im Amtsblatt publiziert werden. Mit der Publikation ist die Information für die Bevölkerung sichergestellt. Allenfalls Betroffene können Einsprache einlegen. Mit dieser Massnahme will die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion die Transparenz stärken.

Bis anhin konnten Gesuche im Kanton Freiburg unter bestimmten Umständen im vereinfachten Verfahren behandelt werden, was unter anderem bedeutete, dass die Vorhaben nicht im Amtsblatt publiziert wurden.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Geht es um die Installation von Mobilfunkantennen, gehen die Emotionen oft hoch. Aktuell bewegt gerade die Einführung des neuen 5G-Standards die Gemüter. Viele Menschen haben Angst, dass die Strahlung, die von den Antennen ausgeht, der Gesundheit abträglich sein könnten.

Auf nationaler Ebene sind verschiedene Studien zum Thema in Arbeit. Bisher haben die Erkenntnisse der Forscher dem Bund noch keinen Anlass gegeben, seine Normen zu ändern.

Transparentere Debatte

Mit einem von aussen besser nachvollziehbaren Verfahren will der Kanton Freiburg zu einer transparenteren Debatte beitragen, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Kantonale und kommunale Behörden wie auch die Bevölkerung sollen korrekt über die Projekte der Mobilfunkanbieter informiert werden.

5G wird ein neuer Mobilfunkstandard bezeichnet, der sich gegenwärtig weltweit verbreitet. 5G erlaubt deutlich höhere Datenübertragungsraten. Die Technologie soll die fortschreitende Digitalisierung vieler Lebensbereiche unterstützen.

Um die Auswirkungen der Strahlung, die von Mobilfunkantennen ausgeht, wird seit Jahren heftig gestritten. Diese seien noch zu wenig erforscht, betonen Skeptiker dieser Technologien.Für die Gegner dieser Technologie ist es erwiesen, dass Hochfrequenzstrahlung dem biologischen Leben schade und Erkrankungen begünstige.

(sda/tdr)