Die Geschichte rund um den Sportartikelhersteller Scott ist um ein Kapitel reicher: Der langjährige Firmenpatron und Noch-Inhaber von 47 Prozent der Aktien, Beat Zaugg, muss seinen gesamten Besitz abtreten. Das hat das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) mit Sitz in Paris entschieden, wie die Zeitungen von CH Media als Erste schreiben.

Es ist ein erster Schritt aus einem seit längerem andauernden Konflikt. 2015 hatte Zaugg, der Scott von einem Kleinbetrieb zu einer weltweit bekannten Marke aufbaute, 50,1 Prozent der Aktien an die südkoreanische Youngone-Gruppe verkauft. 135 Millionen erhielt er dafür. Gegenüber dem «Tagesanzeiger» begründete er seine Entscheidung: «Mit diesem Schritt erhält Scott eine breitere Basis. Und das ganze Risiko liegt nicht mehr allein auf meinen Schultern.»

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Doch im vergangenen Juni wendete sich das Blatt. Es brodelte schon lange hinter den Kulissen, im April folgte der Knall: Youngone stellte CEO Zaugg fristlos vor die Tür. Gar alle Schlösser wurden in der Folge ausgewechselt, damit er keinen Zutritt mehr hat. Seither wurde es zwar ruhiger – an der Spitze ist mittlerweile ein Tandem aus Scott-Urgestein Pascal Ducrot und Youngone-Finanzexperte Juwon Kim etabliert – doch im Hintergrund gingen die Anwälte schon zuvor aufeinander los.

Den Verkauf sogleich eingefordert

Bereits im September 2022 beklagte Youngone vor der Internationalen Handelskammer eine «wesentliche Verletzung» des Aktionärsbindungsvertrags durch Zaugg. Youngone forderte eine Kaufoption für die 47 Prozent der Aktien, die Zaugg noch immer hält. Am 6. Februar nun bestätigte das Gericht diese Forderung, zusätzlich muss der ehemalige Scott-Chef wegen Vertragsverletzung Schadenersatz zahlen.

Kaum ist das Urteil gesprochen, macht Youngone vom Entscheid Gebrauch. Die Gesellschaft hat, wie dem Urteil auf der Offenlegungsplattform Dart zu entnehmen ist, die Kaufoption geprüft und mit Beschluss des Verwaltungsrat entschlossen, die Beteiligung auszuüben. Der Gesamtbetrag stehe noch nicht fest und werde nach einem festgelegten Verfahren berechnet.

Ein vernichtendes Urteil für Beat Zaugg, der 2023 noch mit einer Gegenklage beim ICC-Schiedsgericht das Schlimmste abwenden wollte.

Fahrradbranche im Abwärtsstrudel

Das Urteil kommt mitten in einer Zeit, in der die Fahrradbranche sowieso bereits strauchelt. Die Fahrradverkäufe harzen, die Privatkeller sind gut gefüllt mit Stromern und Rennrädern. Mehrere Bike-Hersteller vermelden Probleme, so spart beispielsweise GT Bicycles drastisch und stellt bis auf Weiteres keine neuen Velos her, der kanadische Hersteller Rocky Mountain befindet sich in einem Insolvenzverfahren.

Der Trend könnte bald auf die Schweiz überschwappen. Bereits jetzt ist zu hören, dass die Lager der Velohändler voll sind und die Saison vermutlich mit Rabattschlachten startet. Kommt hinzu, dass auch die Servicestationen schlechter ausgelastet sein sollen als sonst – zwei schlechte Zeichen im Februar, wenn eigentlich alle auf das Frühlingsgeschäft hoffen.